Maßnahmenkatalog ist erschienen Fremde Tier- und Pflanzenarten gefährden die heimische Natur

Arten, die in Deutschland nicht heimisch sind, sich aber trotzdem ausbreiten, können die hiesige Vielfalt bedrohen und Schäden anrichten. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt nun erstmals Empfehlungen zum Umgang mit 168 gebietsfremden Arten heraus, die als invasiv oder potenziell invasiv eingestuft sind.

EingewanderteTiere in NRW: Nosferatu-Spinne, Roter Sumpfkrebs , Nutria
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Tierische Einwanderer in NRW

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Foto: Wiljo Piel/wilp

Es gibt Einwanderer in Deutschland, die nicht immer mit Freude zur Kenntnis genommen werden: Neozoen oder Neophyten nennt man diese gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, die nicht aus der Region stammen, sich aber in ihrer neuen Heimat ausbreiten. Diese Arten gefährden zunehmend die heimische Flora und Fauna. Um deren Verbreitung einzudämmen und die biologische Vielfalt zu schützen, sind differenzierte und artspezifische Maßnahmen erforderlich, die in einem Management-Handbuch des BfN zusammengefasst sind.

Insgesamt 3000 gebietsfremde Arten kommen mittlerweile wildlebend in Deutschland vor, längst nicht alle können hier dauerhaft überleben. Immerhin 808 gebietsfremde Tier-, Pflanzen- und Pilzarten gelten als etabliert.

Die Gelbe Scheinkalle, eine Blütenpflanze, die entlang kleiner Bachläufe durch ihren dichten Wuchs alle heimischen Arten verdrängt, stellt aber zum Beispiel ein Problem für die Umwelt dar. Dadurch entsteht Handlungsbedarf. "Aktionismus ist aber in jedem Fall fehl am Platz", sagt BfN-Präsidentin Beate Jessel. "Denn unkoordinierte Maßnahmen können die Ausbreitung gebietsfremder Arten sogar noch fördern. Wir brauchen deshalb differenzierte und artspezifische Handlungskonzepte." In jedem Fall, so die BfN-Präsidentin, "ist Vorsorge statt aufwändiger und teurer Nachsorge der Leitsatz im Naturschutz".

Darum sei es zunächst wichtig, den Transport der betroffenen Arten zu kontrollieren. Zwar gibt es schon zahlreiche Methoden, nicht alle sind aber laut BfN effizient oder hinsichtlich des Naturschutzes empfehlenswert. Deshalb wurden in einem Forschungsvorhaben des BfN in Zusammenarbeit mit der TU Dresden nun erstmals alle verfügbaren Erkenntnisse und Erfahrungen für insgesamt 168 invasive oder potenziell invasive Pilz-, Pflanzen- und Tierarten zusammengetragen.

Die naturschutzfachlichen Managementempfehlungen umfassen für jede einzelne Art insgesamt vier Kategorien: Vorsorge, Beseitigung, Kontrolle sowie Nutzung/Entsorgung. Innerhalb dieser Kategorien wurden die recherchierten Maßnahmen bewertet. An der Erarbeitung des Management-Handbuchs waren insgesamt 164 Expertinnen und Experten beteiligt. Sie haben dabei rund 3600 Maßnahmen geprüft und bewertet, 1900 Maßnahmen haben das Prädikat "empfehlenswert" erhalten.

Aber wie gelangen die fremden Arten in unsere Gefilde, so dass sie sich ungehindert ausbreiten können? Teilweise geschieht dies absichtlich, beispielsweise über den Gartenbau oder den Heimtierhandel. Zum anderen werden viele gebietsfremde Arten auch unabsichtlich mittransportiert, zum Beispiel über Fahrzeuge, über Verpackungsmaterial oder Güter wie Erde oder über die großen Schifffahrtskanäle, die unterschiedliche Gewässersysteme verbinden.

Im Bundesnaturschutzgesetz findet sich eine Regelung zu nichtheimischen, gebietsfremden und invasiven Arten. Auch auf europäischer Ebene wurde die zunehmende Anzahl gebietsfremder Arten als grenzüberschreitendes Problem erkannt. Zum 1. Januar 2015 trat daher eine EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) in Kraft, die differenzierte Regelungen für die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vorsieht.

Das Management-Handbuch gibt es beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn.

(csk)
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