Prozess in Freiburg Landwirt muss nach Tod eines Erntehelfers 8000 Euro bezahlen

Freiburg · Das Strafverfahren gegen einen Landwirt wegen des Todes eines rumänischen Erntehelfers ist eingestellt worden. Zahlen muss der Mann dennoch - insgesamt 8000 Euro.

 Das Amtsgericht Freiburg, wo das Verfahren bis zur Einstellung stattfand.

Das Amtsgericht Freiburg, wo das Verfahren bis zur Einstellung stattfand.

Foto: Patrick Seeger/dpa

Eine Schuld des 48 -jährigen Arbeitsgebers habe nicht festgestellt werden können, entschied das Amtsgericht Freiburg am Freitag. Die Beweisaufnahme habe kein klares Bild der Ereignisse erbracht. Das Verfahren werde daher nicht fortgeführt.

Der Landwirt, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, müsse aber 8000 Euro bezahlen. 6000 Euro davon gingen an die Witwe des Erntehelfers, der Rest gehe zur Begleichung der Gerichtskosten an die Staatskasse.

Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der 32 Jahre alte Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilogramm schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb. Der Landwirt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

(das/dpa)
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