Anklage wegen fahrlässiger Tötung Erntehelfer schuftet bis zum Tod - Landwirt vor Gericht

Freiburg · Er stapelte für seinen Chef bei praller Sonne schwere Heuballen - und starb. Der Tod eines rumänischen Erntehelfers in einem Agrarbetrieb bei Freiburg wird seit Freitag vor Gericht verhandelt. Der Arbeitgeber des Gestorbenen, ein Landwirt, muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

 Das Amtsgericht Freiburg, an dem der Fall verhandelt wird.

Das Amtsgericht Freiburg, an dem der Fall verhandelt wird.

Foto: Patrick Seeger/dpa

Der 48-jährige Deutsche habe seinen Bediensteten im Juni 2014 bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung auf einer Wiese bei Freiburg zur Arbeit gezwungen, sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt am Freitag (Az.: 25 Cs 570 Js 18987/14).

Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der 32 Jahre alte Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilo schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen. Der Landwirt saß auf dem Traktor. Der Erntehelfer, der zuvor laut Staatsanwalt über gesundheitliche Probleme geklagt hatte, erlitt einen Hitzschlag und starb.

Der Landwirt habe dem Helfer, der zusammen mit seinem Schwager auf dem Feld arbeitete, keine Pausen erlaubt und nichts zu trinken bereitgestellt, sagte der Staatsanwalt. An dem Tag seien im Schatten 31 Grad gemessen worden, es habe Windstille geherrscht. Der Landwirt habe die zwei Helfer zur schnellen Arbeit angetrieben. Die beiden arbeiteten den Angaben zufolge zehn Stunden am Tag für sechs Euro Stundenlohn. Es war der zweite Arbeitstag des 32-Jährigen.

Landwirt wehrt sich gegen Vorwürfe

"An den Vorwürfen ist nichts dran", sagte der Landwirt am Freitag. Er habe die Erntehelfer korrekt behandelt. Die gesundheitlichen Probleme des Mannes seien ihm nicht klar gewesen, dieser habe kein Deutsch gesprochen. Zudem hätten seine Helfer stets Zugang zu Getränken gehabt und hätten angeblich Pausen machen können. Am Tod des Saisonarbeiters trage er keine Schuld.

Der 32-Jährige brach der Anklage zufolge bei der Arbeit bewusstlos zusammen, fiel ins Koma und starb rund zweieinhalb Wochen später im Krankenhaus an einem durch den Hitzschlag ausgelösten Multi-Organversagen. Seine Familie ist in dem Prozess Nebenkläger.

Der Landwirt hatte nach dem Tod des Helfers einen Strafbefehl erhalten, gegen diesen aber Widerspruch eingelegt. Bereits vor einem Jahr hatte es einen ersten Prozess gegeben. Kurz nach dem Auftakt war jedoch der Verteidiger des Angeklagten gestorben. Daher müsse der Prozess nun neu aufgerollt werden, sagte die Richterin.

Für den Prozess am Amtsgericht Freiburg sind den Angaben zufolge drei Verhandlungstage angesetzt. Gehört werden demnach ein Zeuge und zwei Sachverständige. Ein Urteil soll es im Februar geben.

(das/dpa)
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