Frau von Familie getötet Erste Verhandlung um Frankfurter Exorzismus-Fall

Frankfurt/Main · Das Landgericht Frankfurt hat sich am Montag mit dem Tod einer 41-jährigen Südkoreanerin befasst, die von Mitgliedern ihrer Familie in einem Frankfurter Hotel bei einer Teufelsaustreibung zu Tode gequält worden sein soll. Auch ihr 16-jähriger Sohn stand am Montagmorgen erstmals auf der Anklagebank.

 In diesem Frankfurter Hotel soll sich die Tat zugetragen haben.

In diesem Frankfurter Hotel soll sich die Tat zugetragen haben.

Foto: dpa

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurden der Frau bei einer angeblichen Teufelsaustreibung stundenlang Schmerzen zugefügt, nachdem sie Selbstgespräche geführt und um sich geschlagen hatte.

Der Sohn der Getöteten sitzt am Montagmorgen erstmals zusammen mit vier Verwandten im Alter von 16 bis 45 Jahren auf den Anklagebänken im Landgericht Frankfurt am Main. Insgesamt zehn Verteidiger und drei Dolmetscher sitzen an ihren Seiten, als Staatsanwältin Sandra Dittmann vorträgt, was am 5. Dezember 2015 in Zimmer 433 eines großen Frankfurter Hotels geschehen sein soll.

Mitten in der Nacht sollen die Angeklagten sich damals zu einer Teufelsaustreibung entschieden haben. Nach Überzeugung der Anklage drückten sie die Frau zu Boden, hielten ihre Arme und Beine fest, knieten vermutlich auch auf ihrer Brust und ihrem Bauch. Schließlich hätten sie noch ein kleines Handtuch und einen mit Stoff bezogenen Kleiderbügel in den Mund gedrückt, um das Schreien zu unterdrücken.

Mindestens zwei Stunden soll das Leiden der 41-Jährigen gedauert haben. Sie erstickte schließlich. An ihrem Körper fanden sich später zahlreiche Blutergüsse, ihre Mundwinkel waren eingerissen. Die Angeklagten hätten das Ersticken der Frau "zumindest billigend in Kauf genommen", sagt Dittmann. Das Geschehen sei von einer "gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung" getragen gewesen.

Die Angeklagten schweigen zu den schweren Vorwürfen zunächst. Ihre Anwälte kündigen zum Prozessauftakt an, dass sich ihre Mandanten vorerst weder dazu noch zu ihrem Lebensweg äußern wollen. Äußerlich ruhig sitzen die fünf Frauen und Männer da, als die Dolmetscher ihnen die Anklage und die Äußerungen von Richtern und Anwälten übersetzen.

Wie schwierig das Verfahren werden könnte, deutet ein Antrag der Verteidigung an. Ein Anwalt beantragt, einen ethnosoziologischen Sachverständigen hinzuziehen, um die kulturellen Hintergründe in der koreanischen Heimat der Angeklagten zu erhellen. Sein Mandant sei nur dort sozialisiert worden, sagt Oliver Wallasch. Es gehe um den Versuch, möglichst viel davon zu verstehen, was geschehen und in den Köpfen vorgegangen sei. Das Verfahren sei "äußerst komplex und ungewöhnlich".

Neben dem 16-jährigen Sohn des Todesopfers sind dessen ebenfalls 16 Jahre alter Cousin sowie die 45-jährige Cousine der getöteten Frau, deren 22 Jahre alter Sohn und ihre 19-jährige Tochter angeklagt. Bis Mitte Januar sind zunächst 14 weitere Verhandlungstage angesetzt, in denen sich die Richter ein Bild von den fünf Frauen und Männern auf den Anklagebänken und dem Geschehen in Zimmer 433 machen wollen.

(isw/AFP)
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