Frankfurter Flughafen Streit um Südumfliegung erneut entfacht

Leipzig · Die umstrittene Südumfliegung am Frankfurter Flughafen soll die Lärmbelastung gerechter verteilen. Aber wurden bei der Festlegung Fehler gemacht? Diese Frage beschäftigt auch weiter die Gerichte.

 Die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen soll die Belästigung der Anwohner durch Fluglärm gerechter verteilen. Doch sie ist umstritten.

Die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen soll die Belästigung der Anwohner durch Fluglärm gerechter verteilen. Doch sie ist umstritten.

Foto: dpa, Boris Roessler

Der Rechtsstreit um die Südumfliegung am Flughafen Frankfurt geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hob am Donnerstag ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) auf, der die umstrittene Flugroute für rechtswidrig erklärt hatte. Das VGH-Urteil verstoße gegen Bundesrecht, entschied der 4. Senat in Leipzig. Nun müssen sich die Richter in Hessen erneut mit der Frage beschäftigen, wie der Flugbetrieb an Deutschlands größtem Flughafen abgewickelt werden kann.

Gegen die Südumfliegung wehren sich die Stadt Groß Gerau und eine Reihe privater Kläger. Sie wären von Fluglärm betroffen, wenn Flugzeuge wie geplant von zwei Startbahnen in Frankfurt nach Süden abheben und dann in der Luft eine Kehre fliegen würden. Mit der Südumfliegung soll der Lärm verteilt werden: Groß Gerau würde belastet, aber andere Orte im Rhein-Main-Gebiet, die bereits mit Anfluglärm leben, dafür nicht.

Die hessischen Richter hatten einen Abwägungsfehler bei der Festlegung der Südumfliegung gesehen und sie deswegen gekippt. Die Route sei auf 126 Flugbewegungen pro Stunde ausgelegt, aber aus technischen Gründen könnten maximal 96 bis 98 Flüge abgewickelt werden. Hätten die Planer des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung diesen Mangel erkannt, so der VGH, hätten sie womöglich eine andere der insgesamt 13 geprüften Streckenvarianten ausgewählt.

Dieses Vorgehen des VGH sei nicht korrekt, entschied nun das Bundesverwaltungsgericht. "Der Maßstab ist, ob sich eine andere Flugroute aufdrängt, und nicht, dass ein Abwägungsfehler eine andere Flugroute möglich erscheinen lässt", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel. Die Richter in Kassel müssen nun prüfen, ob es unter Lärmschutzgesichtspunkten zu einer Südumfliegung mit real 98 Flügen pro Stunde eine bessere Alternative gibt.

(dpa)
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