Mord an Obdachlosen Fast 14 Jahre Haft für Berliner Studenten

Berlin (RPO). Wegen Mordes an einem Obdachlosen hat das Landgericht Berlin einen Studenten zu 13 Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der 28-Jährige wurde am Mittwoch schuldig gesprochen, im August vergangenen Jahres in seiner Schöneberger Wohnung einen 42-jährigen Mann den Schädel mit einer Axt zertrümmert und ihm anschließend mehrere Messerstiche versetzt zu haben.

 Das Mordopfer Jochen G. wurde mit drei Axthieben getötet.

Das Mordopfer Jochen G. wurde mit drei Axthieben getötet.

Foto: ddp, ddp

Danach zerstückelt der Mann die Leiche des Opfers, um die Identifizierung des Toten zu erschweren. Einige Leichenteile wurden im Gefrierschrank seiner Wohnung gefunden. Kopf und Torso der Leiche hatte er in Plastiktüten gesteckt und auf dem Gelände eines ehemaligen Güterbahnhofs abgelegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft wegen Mordes aus niederen Beweggründen beantragt. Sie ist überzeugt, dass der Student das Verbrechen an dem Obdachlosen seit Längerem geplant und dann "eiskalt" verübt hatte. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und beantragte eine Strafe im unteren Drittel des Strafrahmens, der eine Haftzeit bis zu elf Jahren und drei Monaten vorsieht.

Ein Gutachter war im Prozess von einer "mittelgradigen Beeinflussung" durch Alkohol ausgegangen. Aufgrund der Angaben des Studenten wurde für ihn zur Tatzeit ein Promillewert zwischen 1,7 und 2,9 geschätzt.

(DDP/das)
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