Urteil im Mord an 17-jähriger in Dresden Revision im Fall Anneli eingelegt

Dresden · Achteinhalb Jahre für den Komplizen im Mordfall Anneli sind der Staatsanwaltschaft zu wenig – sie legt Revision ein. Auch die Angeklagten akzeptieren ihre Strafen nicht. Zumindest in einem Fall ist das eher überraschend.

 Einer der beiden Täter im Fall der ermordeten 17-jährigen Annelie wird am 26.08.2016 in das Landgericht in Dresden geführt.

Einer der beiden Täter im Fall der ermordeten 17-jährigen Annelie wird am 26.08.2016 in das Landgericht in Dresden geführt.

Foto: dpa, dna lof dna

Achteinhalb Jahre für den Komplizen im Mordfall Anneli sind der Staatsanwaltschaft zu wenig — sie legt Revision ein. Auch die Angeklagten akzeptieren ihre Strafen nicht. Zumindest in einem Fall ist das eher überraschend.

Im Fall der ermordeten Anneli haben Staatsanwaltschaft sowie die beiden Verurteilten Revision eingelegt. Damit müsse das Urteil nun vom Bundesgerichtshof überprüft werden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Dresden am Dienstag. Zuvor hatte die "Sächsische Zeitung" darüber berichtet.

Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft richtet sich nur gegen das Urteil für den Komplizen Norbert K., der für achteinhalb Jahre ins Gefängnis soll. "Es geht uns insbesondere um die Höhe der verhängten Strafe", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden.

Die Angeklagten akzeptieren aber beide ihre Strafen nicht. Das Landgericht hatte die Männer in der vergangenen Woche wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge verurteilt. Bei Markus B., der eine lebenslange Gefängnisstrafe erhielt, wurde außerdem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Verteidigung sah dagegen keine Beweise für den Mordvorwurf gegen Markus B. und hatte zwölf Jahre Freiheitsstrafe verlangt, der Anwalt von Norbert K. wegen Beihilfe vier Jahre und fünf Monate.

Bei Norbert K. kam der Revisionsantrag eher überraschend, bei Markus B. war dieser von Prozessbeobachtern hingegen erwartet worden. Dieser habe nichts zu verlieren, erklärte der Sprecher des Landgerichts.

Nach Angaben des Landgerichts muss das Urteil nun zunächst schriftlich begründet und zugestellt werden. Das könne ein bis zwei Monate dauern, hieß es. Danach haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Das Landgericht geht deshalb davon aus, dass die Akten frühestens Ende des Jahres dem Bundesgerichtshof zugehen.

Die 17-jährige Schülerin Anneli-Marie wurde am 13. August 2015 nahe ihrem Wohnhaus im sächsischen Klipphausen entführt, um 1,2 Millionen Euro Lösegeld zu erpressen. Markus B. hat die Unternehmertochter nach Ansicht des Gerichts dann brutal erdrosselt. Sein Komplize wurde des Mordes durch Unterlassen schuldig befunden, weil er die Tat nicht verhindert hatte.

(rent/dpa)
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