Prozess gegen die Bundesrepublik Die Kundus-Affäre und die Entschädigungsfrage

Bonn · Dreieinhalb Jahre sind seit dem Luftangriff auf zwei Tanklaster in Kundus vergangen. Mehr als 100 Menschen kamen damals ums Leben, darunter viele Zivilisten. In Bonn läuft der erste Schadenersatz-Prozess. Ein Vater klagt und eine sechsfache Mutter.

Chronik der Kundus-Affäre
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Foto: ddp

3900 Euro hat das Verteidigungsministerium nach dem Angriff auf Kundus an betroffene afghanische Familien gezahlt. Doch einigen Hinterbliebenen ist das nicht genug, ebenso wenig wie Anwalt Karim Popal. "Das reicht nicht für Witwen, die jetzt alleine fünf Kinder großziehen müssen", sagt der Vertreter der Kläger im Interview mit n-tv.de. Für ihn sei es eine "Schande", dass die Angehörigen schon so lange auf eine "angemessene" Wiedergutmachung warten müssten.

Am Mittwoch begann am Landgericht Bonn (dort hat das Verteidigungsministerium seinen ersten Amtssitz) der erste Schadenersatzprozess um das Bombardement. Die Kläger: Ein Vater, der bei der Bombardierung offenbar zwei Söhne verlor, verlangt 40.000 Euro Schadenersatz, eine Mutter von sechs Kindern, die laut Angaben der Anwälte ihren Mann verlor, 50.000 Euro. Sie sind die Hinterbliebenen der zivilen Opfer, die es anfänglich gar nicht gegeben haben soll. Der Beklagte: die Bundesrepublik Deutschland.

Schwarzer Tag im September

Was war geschehen an jenem 4. September 2009? Einen Tag zuvor hatten Taliban zwei Tanklaster mit Benzin für die Nato-Truppen entführt. Doch die Tanker blieben in einer Sandbank stecken. Der damalige Bundeswehr-Kommandeur von Kundus, Oberst Klein hatte den Befehl zur Bombardierung der Tanklaster gegeben, ausgeführt wurde er von zwei US-Kampfflugzeugen. Klein fürchtete einen Taliban-Angriff, Menschen waren rund um die Kampflaster zu sehen. Heute weiß man, dass auch viele Zivilisten Tank aus den Zügen abzapfen wollten.

Die Bundeswehr geht heute von 91 Toten und elf Verletzten aus, Angaben zu den dabei getöteten Zivilisten gibt es nicht. Denn zunächst hatten viele Seiten abgestritten, dass es überhaupt zivile Opfer gegeben hatte. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte dies erst nach Tagen eingestanden.

Jung musste im Zuge der Affaire seinen Hut nehmen, er war da schon Arbeitsminister. Der neue Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) feuerte zudem den damaligen Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert. Ihm seien wesentliche Informationen vorenthalten worden, erklärte er damals.

Guttenberg selbst hatte zunächst von einer angemessenen Bombardierung gesprochen, später bezeichnete er sie als unangemessen. Es war ein wahres Wirrwarr an Informationen, dass auch noch zwei Jahre lang den Kundus-Untersuchungsausschuss beschäftigen sollte. Sogar die Kanzlerin und der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier waren geladen worden.

Regierung will Klagen abweisen lassen

Das Verfahren gegen Oberst Klein war damals eingestellt worden. Nun kämpft unter anderem Popal für die Rechte der Hinterbliebenen. Es sei für ihn eine "persönliche Sache", wie er n-tv.de sagte. Der Deutsch-Afghane, der nach eigenen Angaben kein Honorar verlangt erklärt: "Ich will eines Tages sagen können, dass ich mit dieser Klage neiden Ländern gedient habe."

Ob er eine Chance dazu bekommt, wird sich nun in Bonn zeigen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Abweisung der Klagen zu beantragen, während die Kläger sogar von einem Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht ausgehen. Ein Urteil wird indes noch nicht erwartet.

Der Schadenersatzprozess, der nun beginnt, dürfte auch nicht der letzte dieser Art sein. Laut Landgericht seien zehn Anträge auf Prozesskostenhilfe für weitere Verfahren eingereicht worden. Insgesamt fordern die Kläger der zehn eingegangenen Sammelklagen 3,3 Millionen Euro Schadenersatz.

mit Agenturmaterial

(das)
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