"Das wird man ja wohl noch mal sagen dürfen" Das sind die Grenzen der Meinungsfreiheit

Düsseldorf · "Das wird man ja wohl noch sagen dürfen" - dieser Satz ist in jüngster Zeit häufig zu hören und zu lesen. Aber welche Äußerungen sind in Deutschland tatsächlich strafbar und welche ethisch fragwürdig? Das erklären ein Anwalt für Strafrecht und ein Philosoph anhand von zehn ausgewählten Aussagen von Politikern und aus den sozialen Netzwerken.

Das ist Lutz Bachmann
7 Bilder

Das ist Lutz Bachmann

7 Bilder
Foto: ap

Der Ton in der Diskussion um die Flüchtlingskrise wird schärfer, sowohl Politiker als auch Nutzer der sozialen Netzwerke äußern sich immer radikaler. Wir haben zehn Aussagen rausgesucht, die für uns Jochen Strauß, Anwalt für Strafrecht, und der Philosoph Klaus-Jürgen Grün, Vizepräsident des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft, überprüfen. Sie schätzen ein, ob diese Sätze rechtlich und ethisch bedenklich sind - oder nicht.

Strauß: Eine Strafbarkeit wegen Beleidung scheidet hier wohl aus. Es ist zwar auch möglich, eine Mehrheit von Personen mit einer Sammelbezeichnung zu beleidigen. Das setzt aber voraus, dass der betroffene Personenkreis klar umgrenzt ist. Allerdings könnte die Aussage den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, da sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Mit dieser Beschimpfung wird die Menschenwürde der Flüchtlinge angegriffen und stachelt den Hass gegen sie an. Allerdings bewertet der zuständige Richter immer die Umstände des Einzelfalls, also beispielsweise die konkrete Situation, in der die Äußerung getätigt wurde.

Grün: Diese Aussage ist menschenverachtend und als ethisch-moralisch verwerflich einzustufen. Den Flüchtlingen wird die Menschlichkeit abgesprochen, indem sie für minderwertige Tiere erklärt werden. Hierbei ist es das Ziel, Misshandlungen gegenüber den als minderwertig erklärten Asylbewerbern zu rechtfertigen.

  1. "Die Flüchtlinge sollen in ihren Heimen bei lebendigem Leib verbrennen." (gefunden bei Facebook)

Strauß: Diese Aussage stachelt den Hass gegen Flüchtlinge an und könnte daher unter den Strafbestand der Volksverhetzung fallen. Nicht auszuschließen ist auch eine Strafbarkeit wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.

Grün: Der Sprecher will das Leid anderer Menschen vergrößern und handelt damit den grundlegenden Werten unserer Gesellschaft zuwider. Weil sich zudem jeder Mensch wünschen könnte, dass eine andere Personengruppe in ihren Wohnungen verbrennen soll, müsste der Sprecher selbst um sein Leben fürchten. Er kann daher nicht einmal selbst an das glauben, was er sagt. Eine Gesellschaft darf solche Äußerungen nicht dulden.

Strauß: Nach meiner Einschätzung ist diese Aussage nicht strafbar, weil sie eine Meinung wiedergibt. Ob eine Äußerung letztlich sinnvoll, falsch oder richtig ist, spielt für die strafrechtliche Einordnung keine Rolle. Die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit lässt einen großen Spielraum. In der gesellschaftlichen Diskussion dürfen Positionen auch mit drastischen Formulierungen vertreten werden.

Grün: Herr Dröge erweckt den Anschein, als ob er eine Tatsache beschreibt — stellt aber eine wertende Forderung. Was nicht sein kann, legt zudem nicht Herr Dröge fest, sondern die gesamte Gesellschaft. Ethik und Moral sind auch dazu da, Sprechern solcher Sätze deutlich zu machen, dass sie Unsinn reden.

  1. "Wir werden uns gegen Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme wehren — bis zur letzten Patrone!" — Horst Seehofer beim politischen Aschermittwoch der CSU im März 2011
Horst Seehofer – Merkels mächtiger Gegenspieler im Foto-Porträt
16 Bilder

Horst Seehofer - Merkels mächtiger Gegenspieler

16 Bilder
Foto: dpa/Sven Hoppe

Strauß: Aus meiner Sicht ist die Aussage nicht strafbar. Zum einen wurde dieser Satz im Rahmen einer Veranstaltung abgegeben, die traditionell für derbe, überwiegend polemische Reden bekannt ist. Zum anderen ist zu vermuten, dass mit der Formulierung "bis zur letzten Patrone" im übertragenen Sinn massive politische Einflussnahme gemeint war.

Grün: Horst Seehofer vermittelt keine ethisch-moralische Haltung, wenn
er für die Abwehr von Zuwanderern das gesamte Arsenal an Patronen für nötig erachtet. Er nutzt diese Metapher, um persönlich von der Skrupellosigkeit seiner Wähler zu profitieren.

  1. "Für so einen dreckigen Kopftuchträger mach' ich gar nichts." (mit diesen Worten verweigerte ein Mann im Jahr 2013 in Koblenz einer Ersthelferin, die sich um ein kollabiertes Mädchen kümmerte, die Unterstützung. Die Ersthelferin hatte nach einem Bericht der "Rhein-Zeitung" den Mann gebeten, für die Muslimin einen Notarzt zu rufen)

Strauß: In dieser berichteten Situation macht sich der Mann wegen Beleidigung strafbar. Auch besteht ein Anfangsverdacht wegen unterlassener Hilfeleistung.

Grün: Es zeugt von wenig Einfühlungsvermögen, wenn jemand stolz ist, so zu sprechen. Es ist eine falsche moralische und logische Schlussfolgerung, Menschen könnten dreckig sein, weil sie ein Kopftuch tragen. Das darf die Gesellschaft nicht durchgehen lassen.

  1. "Drecks Kanacke" (Post veröffentlicht bei Facebook, gefunden auf der Internetseite "Perlen aus Freital")

Strauß: Soweit diese Äußerung konkret gegenüber einer Person geäußert wird, würde ich grundsätzlich von einer strafbaren Beleidigung ausgehen.

Grün: Diese Aussage ist moralisch verwerflich, der Sprecher drückt damit seine eigene Verwahrlosung aus und stellt sich über die angesprochene Personengruppe.

  1. "Treibjagd ist eröffnet" (Post veröffentlicht bei Facebook, gefunden auf der Internetseite "Perlen aus Freital")

Strauß: Nach meiner Einschätzung kann diese Äußerung isoliert strafrechtlich nicht beurteilt werden, da der Gesamtkontext und die Intention unklar sind. Es ist nicht erkennbar, ob die Äußerung (kritisch) ein Ereignis feststellt oder die "Treibjagd" befürwortet, beziehungsweise diese ausgelöst oder verstärkt werden soll. Abhängig von der jeweiligen Situation könnte der Tatbestand der Volksverhetzung in Betracht kommen.

Grün: Hier spricht der Autor den betroffenen Menschen die Eigenschaften von Tieren zu, da er sie zur Jagd freigibt. Das ist menschenverachtend. Der Sprecher kann sich nicht vorstellen, selbst Opfer einer Treibjagd zu sein. Daher ist der Sprecher auch nicht fähig, Verantwortung zu tragen für Entscheidungen, in denen anderen Menschen Leid zu gefügt wird. Die Metapher der Treibjagd macht die Menschen zu Opfern eines aus Langeweile begonnenen Spiels und widerspricht daher dem Gebot, das Leid anderer Menschen nicht unnötig zu vermehren.

  1. "Wer einer deutschen Frau was antut, der legt sich mit dem deutschen Volk an. Unseren Frauen gehört Recht und Ehre." (Post veröffentlicht bei Facebook, gefunden auf der Internetseite "Perlen aus Freital")

Strauß: Nach meinem Dafürhalten strafrechtlich nicht relevant. Hier wird eine Meinung zu einem politischen und gesellschaftlichen Thema wiedergeben. Einen beleidigenden oder volksverhetzenden Inhalt kann ich hier nicht feststellen.

Grün: Der zweite Satz ist ein Musterbeispiel für die Verschleierung von Fremdenfeindlichkeit - unter dem Denkmantel der Frauenrechte. Der Urheber hält nur das Deutsche für schützenswert und ist bereit, alles andere zu bekämpfen. Mit seiner Aussage täuscht er vor, ein Vorbild für andere Menschen zu sein.

  1. "Die unbegrenzte Zuwanderung von Ausländern treibt die Zersetzung unseres Landes voran." (gefunden bei Facebook)

Strauß: Ich halte diese Äußerung für strafrechtlich nicht relevant, da diese Aussage eine Meinung wieder gibt.

Grün: Der Sprecher maßt sich an, die Zukunft vorherzusagen und verschleiert damit seine eigene Fremdenfeindlichkeit. Er bewertet seine Definition von Deutschland höher als alles Fremde. Das ist nicht konsequent — denn was ist eigentlich "deutsch"?

  1. "Der Islam ist eine Bedrohung für die deutschen Werte." (Nach einer Studie aus dem Sommer 2013, dem Religionsmonitor der Bertelsmann Stiftung, empfindet jeder zweite Deutsche den Islam als Bedrohung und ist davon überzeugt, dass der Islam nicht nach Deutschland passt)

Strauß: Hier wird eine persönliche Meinung geäußert, das ist kein Straftatbestand.

Grün: Der Sprecher weckt den Verdacht, dass er deutsche Werte mit einer religionsähnlichen Heilsordnung verwechselt. Damit begeht er den moralisch verwerflichen Fehler, dass er die grundrechtlich verbürgte Trennung von Religion und Staat und das Recht auf Religionsfreiheit auflösen möchte. Die Eigenständigkeit nationalstaatlicher Ordnung kann nicht durch religiöse Forderungen verletzt werden. Der Sprecher scheint eher zu einem Kreuzzug aufrufen zu wollen, als sich um den Schutz des Grundgesetzes zu bemühen.

------------------

Liebe Leser, was denken Sie? Sollte der Staat Meinungsäußerungen schärfer regulieren? Diskutieren Sie mit und schicken Sie uns Ihren Leserkommentar!

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort