Bundeswehr in Afghanistan Deutsche schossen auf Zivilisten

Berlin (RPO). Deutsche Soldaten haben beim Isaf-Einsatz in Afghanistan auch auf Zivilisten geschossen. Das räumte ein Soldat in einem Interview ein. Quer durch alle Parteien Deutschlands ertönt der Ruf nach Aufklärung und Untersuchung der Vorfälle.

Tödliche Angriffe auf die Bundeswehr
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Foto: ddp

"Doch, ich habe auch auf Zivilisten geschossen, von denen ich aber definitiv sage, das waren in Wirklichkeit feindliche Kämpfer. Die haben Stellungswechsel gemacht, die waren gerade dabei uns zu umgehen", erklärte der Bundeswehrangehörige gegenüber der Nachrichtenagentur dapd.

Der Soldat führte in Afghanistan ein Einsatztagebuch, in dem er ein Gefecht bei dem Dorf Isa Khel am Karfreitag schildert, bei dem drei Fallschirmjäger fielen und weitere zum Teil schwer verwundet wurden. Nach dem Kampf hätten sich Soldaten darauf verständigt, zukünftig auf Zivilisten zu schießen, die während eines Gefechtes telefonieren oder schreiend zwischen Gehöften hin und her laufen, sagte er.

"Die normalen Zivilisten hocken sich bei einem solchen Gefecht in die Ecke oder legen sich auf den Boden und warten, bis es vorbei ist." Man habe die Erfahrung gemacht, dass im Gegensatz dazu feindliche Kämpfer ihre Waffe in dem einen Gehöft zurückließen, unbewaffnet in ein anderes Haus liefen und mit einer dort parat liegenden Waffe weiter auf die deutschen Truppen feuerten. "Auf den schreienden Zivilisten, der von Compound zu Compound rennt, wird geschossen, weil man sagt, dass der zum Feind dazugehört und nur so gestoppt werden kann", erklärte der Soldat.

Reaktionen aus der Politik

Der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Omid Nouripour, fordert eine sofortige Prüfung der Meldungen, ob deutsche Bundeswehrsoldaten in Afghanistan auf Zivilisten schießen. Nouripour sagte, das widerspräche "in jedem Fall den Einsatzregeln der Nato, dem Mandat des Bundestages und dem Völkerrecht".

Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Paul Schäfer, hat vom Bundesverteidigungsministerium unverzügliche Aufklärung darüber verlangt, ob Bundeswehrsoldaten in Afghanistan auf Zivilisten geschossen haben. Ein solches Vorgehen würde gegen elementares internationales und deutsches Recht verstoßen, sagte Schäfer. Im Zweifelsfall dürfe nicht geschossen werden. Schäfer sagte weiter, "eine Bundeswehr, die jenseits des Gesetzes operiert, würde zu einer Outlaw-Truppe, die zu einer weiteren Entgrenzung der Gewalt in Afghanistan beitragen würde". Der Verteidigungsminister müsse "unverzüglich den neuen Vorwürfen nachgehen, das Parlament informieren und gegebenenfalls diese illegale Kriegsführung beenden", forderte Schäfer.

Der SPD-Verteidigungsexperte Fritz-Rudolf Körper hat eine dringende Prüfung und Aufarbeitung der Angaben gefordert. Der Nachrichtenagentur dapd sagte er: "In dieser Form und Deutlichkeit habe ich das noch nie gehört." Das Verteidigungsministerium müsse schleunigst für Aufklärung sorgen. "Ich erwarte ohne weitere Aufforderung einen Bericht des Ministeriums im Verteidigungsausschuss des Bundestages", sagte Körper.

FDP nimmt Soldaten in Schutz

Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Elke Hoff, hat die Soldaten in Afghanistan in Schutz genommen. Man kenne das Dilemma asymmetrischer Kriege, in denen Aufständische eben nicht uniformiert seien, wodurch im Gefecht das Problem auftauche, zwischen Kämpfern und Zivilisten zu unterscheiden, sagte sie der Nachrichtenagentur dapd. Es sei die Aufgabe der Vorgesetzten vor Ort, auf Basis aller zur Verfügung stehenden Informationen zu entscheiden, wie während eines Gefechtes vorgegangen werden müsse.

Solche Gefechtssituationen könne man nicht vom grünen Tisch in Berlin aus beurteilen, meinte Hoff und verwies auf Richtlinien des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes. Darin wird festgelegt, wann Zivilisten, die sich direkt an feindseligen Akten beteiligen, bekämpft werden dürfen. "Ich halte diese Richtlinien für eine vernünftige Entscheidungsgrundlage", sagte Hoff.

Zivilisten sind in Kriegszeiten grundsätzlich durch das humanitäre Völkerrecht geschützt. In den vergangenen Jahren haben sich aber in einer zunehmenden Zahl von Konflikten auch Zivilisten an Militäraktionen beteiligt. Daher hat das Internationale Komitee des Rotes Kreuzes (IKRK) Richtlinien entwickelt in denen dargestellt wird, wann auch sie bekämpft werden dürfen. Als Beispiel nennt das IKRK einen Lastwagenfahrer, der Munition oder Waffen direkt zu einer Kampfstellung an der Front transportiert. Er würde mit großer Gewissheit die Schutzrechte eines Zivilisten verlieren.

(apd/felt)
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