Frage der Verwertbarkeit als Beweis BGH urteilt über Dashcam-Aufnahmen

Karlsruhe/Magdeburg · Der Bundesgerichtshof wird Mitte über die Verwertbarkeit der Aufnahmen von Auto-Minikameras als Beweis vor Gericht entscheiden. Dies teilte das höchste deutsche Zivilgericht mit.

 Eine Dash-Cam (Symbolbild).

Eine Dash-Cam (Symbolbild).

Foto: dpa, sja nar bwe

Zugrunde liegt ein Fall aus Sachsen-Anhalt: Ein Autofahrer will seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen - doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten diese. Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, urteilten die Magdeburger Richter. Dagegen legte der Mann Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.

Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet. Die Rechtslage ist unklar, die Gerichte urteilen bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen. Verkehrsexperten erwarten vom höchsten deutschen Zivilgericht eine Grundsatzentscheidung. Der BGH will sein Urteil am 15. Mai verkünden.

Az.: VI ZR 233/17

(wer)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort