Urteil in Darmstadt 65-Jährige um Lottogewinn betrogen - Betreiber verurteilt

Darmstadt · Eine Frau spielt Lotto und gewinnt. Der Betreiber der Annahmestelle bezahlt ihr aber nur einen Bruchteil aus - um den Rest selbst zu behalten. Deshalb ist er jetzt verurteilt worden.

 Lottoschein (Symbolbild).

Lottoschein (Symbolbild).

Foto: dpa

Das Amtsgericht Darmstadt verhängte gegen den ehemaligen Betreiber einer Lotto-Annahmestelle am Mittwoch wegen schweren Betrugs eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft sowie eine Geldauflage von 2400 Euro. Der Mann hatte den Gewinn aus dem "Spiel 77" nach Auffassung des Gerichts im März 2017 im hessischen Egelsbach vorenthalten, um ihn über einen Mittelsmann selbst zu kassieren.

Als der Lottoschein eingelesen wurde, erschien auf dem Lotto-Terminal der Text "Zentralgewinn". Der Angeklagte habe der Frau daraufhin mitgeteilt, dass sie 8000 Euro gewonnen habe und ihr den Betrag bar ausgezahlt. Als die Geschädigte mit ihrem Gewinner-Schein aber an weiteren Ziehungen teilnehmen wollte, streikte das Terminal. Der Angeklagte habe eine geänderte Losnummer von Hand eingegeben und den namenlosen Gewinner-Lottoschein behalten. Der 65-jährigen Frau fiel der Betrug erst später auf. Ihren Gewinn hat sie inzwischen erhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung sowie 3600 Euro Geldauflage plädiert. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch gefordert. Der Angeklagte hatte erklärt, dass er zwar einen Fehler gemacht habe, die Spielerin aber nicht habe betrügen wollen. Der Verteidiger kündigte an, wahrscheinlich in Berufung zu gehen.

Az: 500 Js 23186/17

(wer)
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