Krankenkasse verweigert Zuschüsse "Da kommt der mit der Glatze" - Mann zieht vor Gericht

Seit Jahrzehnten leidet ein Mann unter seiner krankheitsbedingten Glatze. Als er Mitte 70 ist, will die Krankenkasse ihm keine Perücke mehr bezahlen. Vor Gericht scheitert der Mann. Müssen Männer also mit ihrem Kahlkopf leben?

Kurt H. ist verzweifelt. "Die Leute gucken und sagen: "Da kommt der mit der Glatze." Ich verkrafte das nervlich nicht", sagt der 76-Jährige aus Contwig in Rheinland-Pfalz. Seit 32 Jahren leidet er an vollständiger Haarlosigkeit - kein Bart, keine Wimpern, keine Augenbrauen. Bis 2011 hat die Krankenkasse über Jahrzehnte Zuschüsse für seine Perücken gezahlt. "Ich muss eine Perücke tragen, wenn ich rausgehe. Ich kann doch nicht immer Mütze tragen bei Sonne", sagt er. Doch 2011 lehnt die AOK Rheinland-Pfalz seinen Antrag ab. Zu Recht, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden hat.

Die Haarlosigkeit habe bei H. keine entstellende Wirkung, begründete der 3. Senat das Urteil. Dass der Betroffene das anders empfinde, sei nicht maßgeblich. Er sei traurig über das Urteil, sagte H. der Deutschen Presse-Agentur. Fotografieren lassen will er sich nicht.

Ist Glatze nun sexy oder müssen Männer da einfach durch? Geschmacksfrage. Grundsätzlich aber können Männer in bestimmten Fällen eine Perücke von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Allerdings muss eine Krankheit vorliegen, und der unbehaarte Kopf muss eine entstellende Wirkung haben, wie das Bundessozialgericht entschied.

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Foto: Medienzentrum Universitätsklinikum Heidelberg

Eine "normale" Glatze wie bei vielen älteren Männern reicht da nicht. Und weil bei Männern viel öfter "die Stirn wächst" als bei Frauen, ist eine Glatze auch eher hinzunehmen. Bei Frauen ziehe ein Haarverlust Blicke auf sich und sei, wenn er entstellend wirke, "krankheitswertig", so dass eine Krankenkasse eine Perücke bezahlen könne, urteilten die höchsten deutschen Sozialrichter. Das könne auch für junge Männer gelten.

Eine Ungleichbehandlung zwischen Jungen und Alten oder zwischen Männern und Frauen sehen die Bundesrichter darin nicht. Bei Kurt H. bestehe kein Anspruch, auch weil die Perücke nicht der Sicherung des Erfolgs der Krankheitsbehandlung diene.

Im BSG wurde die Debatte so emotional wie wohl selten in einem Bundesgericht geführt: Es ging um krebskranke Kinder mit Glatzen, um die irische Sängerin Sinéad O'Connor (48), die bewusst Glatze trug, oder um Fußball-Trainer Jürgen Klopp (47), der eine Haartransplantation machen ließ. "Was ist mit Transsexuellen, die sich in ihrem Körper nicht wohlfühlen und eine Geschlechtsumwandlung bezahlt bekommen?", fragte Ursula Krimmel vom Sozialverband VdK, die H. vor Gericht vertrat.

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Foto: Shutterstock/Subbotina Anna

Michaela Kunz von der AOK Rheinland-Pfalz dagegen betonte, dass Leute ihn anschauten, das sei das subjektive Empfinden des Klägers. Er könne sich bei Bedarf psychologisch behandeln lassen. Dass eine solche Behandlung vermutlich teurer wäre als eine Perücke, lässt Kunz nicht gelten. "Das ist manchmal so. Wir müssen uns an die Vorschriften halten."

H. hat bislang alle drei Jahre eine neue Perücke bekommen, die letzte Kunsthaarperücke kostete 820 Euro. Er hat sie selbst bezahlt.

(dpa)
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