Intersexualität Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister
Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Damit soll intersexuellen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen.
Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. Menschen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandrecht sie zwinge, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse.
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.
Az. 1 BvR 2019/16