Buch klärt über Schülerrechte auf Darf der Lehrer die Pinkelpause verbieten?

Hannover · In Kaarst steht ein Lehrer vor Gericht, der beschuldigt wird, Schüler eingesperrt zu haben. Harmlos ist dagegen die Diskussion um ein Handyverbot an Schulen. Aber was dürfen Lehrer? Zwei Schüler haben das mit einem Anwalt besprochen und ein Buch dazu herausgebracht.

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Foto: Laura Ihme

Dallan Sam (20) und Fernando Rode (19) haben sich während ihrer Schulzeit so einiges von Lehrern verbieten lassen müssen. Vieles davon "war oft nicht in Ordnung", sagt Dallan. "Aber ich dachte immer, Lehrer ist Lehrer. Was er sagt, ist Gesetz." Doch das ist nicht ganz richtig. Zusammen mit Rechtsanwalt Rolf Tarneden (42) aus Hannover haben er und Fernando sich die Rechte von Schülern und Lehrern genau angesehen — und verraten einige Beispiele.

Herausgekommen ist der Ratgeber "Was Lehrer nicht dürfen", den die drei 2015 im Selbstverlag herausgebracht haben. Jetzt bringt Ullstein eine Neuausgabe heraus. Das Buch war von Anfang an ein Erfolg: "Vor einem Jahr verkauften wir gleich in der ersten Woche über 1000 Exemplare, ohne Werbung", sagt Dallan. "Es ist eine Marktlücke, die wir gefüllt haben", sagt Fernando.

"Antworten auf die 50 wichtigsten Schülerfragen inklusive der dazugehörigen Paragrafen", verspricht das Werk. Die Fragen haben sich Dallan und Fernando per Facebook von Nutzern zuschicken lassen — sie sind also durchaus alltagstauglich. Anwalt Rolf Tarneden ist überzeugt davon, dass die meisten Schüler ihre Rechte gar nicht kennen. "Viele Fragen aus dem Buch werden massenhaft in Internet-Foren diskutiert. Aber kaum einer weiß die richtige Antwort", sagt Tarneden.

Wie aktuell das Buch ist, zeigt zum einen der Prozess um einen Musiklehrer aus Kaarst, der Schüler am Verlassen des Raumes gehindert und zudem einem Jungen in den Bauch geschlagen haben soll, und die Diskussion darüber, ob Schulen das "Pokemon Go"-Fieber mit einem Handyverbot unter Kontrolle bringen dürfen.

Und das hier sind einige der 50 Fragen aus dem Buch und die verkürzten Antworten. Die lange Version gibt es in dem Buch "Was Lehrer nicht dürfen".

  • Darf mir der Lehrer das Handy verbieten? Nein. Die Schule kann aber die Nutzung des Handys im Unterricht oder auf dem Schulgelände verbieten.
  • Muss ein Lehrer mein Handy ersetzen, wenn er es kaputtmacht? Entweder er selbst oder sein Arbeitgeber muss für den Schaden aufkommen, wenn es seine Schuld war.
  • Darf der Lehrer mein Smartphone einbehalten? Normalerweise nicht. Wenn ein Schüler das Gerät jedoch im Unterricht nutzt, darf es der Lehrer einbehalten, muss es nach Schulschluss aber wieder zurückgeben.
  • Darf mich ein Lehrer 100 Mal denselben Satz auf die Tafel schreiben lassen? Nein, weil diese Maßnahme nicht erzieht, sondern bestraft.
  • Darf mich ein Lehrer beleidigen? Seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind in der Schule nicht erlaubt (Paragraf 1631 BGB). Selbst bei notorischen Störenfrieden darf der Lehrer den Schüler nicht beleidigen, sonst begeht er eine Straftat.
  • Darf der Lehrer die Schüler nach dem Klingeln des Schulgongs in der Klasse behalten? Grundsätzlich gilt: Der Lehrer, nicht der Schulgong beendet den Unterricht.
  • Darf mir der Lehrer verbieten, in der Pause das Schulgelände zu verlassen? Schüler der Jahrgänge eins bis zehn dürfen das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen. Das steht in den Schulordnungen und Schulgesetzen.
  • Darf mir ein Lehrer die Pinkelpause während des Unterrichts verwehren? Nein. Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert die Menschenwürde. Dazu gehört auch, dass man zur Toilette gehen darf, wenn man muss, sonst könnten Körperverletzung im Amt (Paragraf 340 StGB) oder Misshandlung von Schutzbefohlenen (Paragraf 171 StG B) vorliegen.
  • Darf ich mit einem roten Stift schreiben? Rot ist die Lieblingsfarbe, doch der Lehrer verbietet den roten Stift? Das darf er, wenn es seine Korrekturfarbe ist.

Das Buch "Was Lehrer nicht dürfen — Antworten auf die 50 wichtigsten Fragen inklusive der dazugehörigen Paragraphen" gibt es beim Ullstein-TB-Verlag für 9,99 Euro.

(jnar)
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