Urteil in Karlsruhe Wenn der Kitaplatz fehlt — Schadenersatz

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof gibt drei Müttern recht, die sich rechtzeitig um eine Betreuung für ihre Kinder bemüht hatten, aber keinen Platz bekamen. Die Hürden bis zu einer Entschädigung sind allerdings hoch.

BGH-Urteil: Wenn der Kita-Platz fehlt gibt es Schadenersatz
Foto: Kindergarten Rasselbande Moers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position von Eltern gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben drei Müttern recht, die sich 2014 vergeblich um einen Betreuungsplatz für ihre damals einjährigen Kinder bemüht hatten. Obwohl die Mütter, die nach einem Jahr Pause wieder ihrem Beruf nachgehen wollten, rechtzeitig bei der Stadt Leipzig einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kita beantragt hatten, gingen sie leer aus. Sie klagten deshalb auf Ersatz ihres Verdienstausfalls und begründeten das mit einer Amtspflichtverletzung der Stadt (Az.: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15).

Dem schlossen sich gestern die Richter an. Laut BGH lässt sich aus dem seit 2013 geltenden Anspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz auch ein Anspruch der Eltern ableiten. "Das Gesetz diente auch der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie", sagte Richter Ulrich Herrmann.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund reagierte gelassen auf das Grundsatzurteil. "Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wird das Urteil keine Klagewelle auslösen, da der quantitative und qualitative Kita-Ausbau in den Städten und Gemeinden nach wie vor hohe Priorität genießt", sagte Gemeindebund-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. "Die Eltern wollen in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten führen, sondern eine hochwertige Betreuung für ihre Kinder", sagte Landsberg. "Ob der Verdienstausfall tatsächlich als Schadenersatz zugesprochen wird, bleibt auch nach diesem Urteil offen. Das wird das Oberlandesgericht in Dresden zu klären haben."

Tatsächlich ist das Urteil aus Sicht der Klägerinnen allenfalls ein Etappensieg. Das OLG Dresden - jene Vorinstanz, die den Schadenersatzanspruch im August 2015 noch verneint hatte -, muss nun entscheiden, ob die Stadt Leipzig den Mangel an Kita-Plätzen mitverschuldet hat. Dann müsste sie für Verdienstausfälle der Eltern aufkommen. Die Stadt hatte sich stets darauf berufen, dass sie zwar eine umfangreiche Planung aufgestellt habe, dass freie Träger und private Investoren jedoch nicht rechtzeitig genügend Plätze zur Verfügung gestellt hätten.

Landsberg sieht zudem eine weitere Hürde für die Klägerinnen. In dem Verfahren werde es darum gehen, dass die Eltern alles unternehmen müssen, um einen solchen Schadenseintritt zu vermeiden. Dazu gehören etwa die Sicherstellung der Betreuung innerhalb der eigenen Familie oder mittels privater Betreuungskräfte.

Die Arbeitgeber nutzten das Urteil, um mehr Anstrengung beim Kita-Ausbau zu fordern: "Durch eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung können Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. "Es ist bedauerlich, dass es kein ausreichendes Angebot an Kita-Plätzen gibt und die Kommunen ihrer Verpflichtung nicht immer nachkommen", sagte er. "Wir brauchen auch mehr Ganztagsangebote an Schulen." NRW ist nach letzten Daten des Statistischen Bundesamtes Schlusslicht bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige. Dort liegt die Betreuungsquote bei 25,7 Prozent - sieben Punkte unter dem Bundesschnitt.

(mar / plü / tor)
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