Babyleichen im Gefrierschrank versteckt Richter verurteilt Mutter zu neuneinhalb Jahren Haft

Halle · Eine Mutter tötet ihre zwei Babys und bewahrt die Leichen der Neugeborenen bis zu 14 Jahre lang in einem Tiefkühlschrank auf. Das Landgericht Halle/Saale hat die Frau dafür am Donnerstag zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Babyleichen im Gefrierschrank versteckt: Richter verurteilt Mutter zu neuneinhalb Jahren Haft
Foto: dpa, obe mhe soe

"Sie haben das dunkle Geheimnis über Jahre hinweg für sich behalten", sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Die Frau habe wegen familiärer Probleme und Schulden den Kopf in den Sand gesteckt.

Die 46-Jährige nahm das Urteil weitgehend regungslos auf. Sie sitzt seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft. Das Gericht folgte mit dem Urteil nahezu dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Die Angeklagte habe ihre eigenen Interessen über das Recht auf Leben der Kinder gestellt. Den Entschluss, sie zu töten, habe sie jeweils vor der Geburt gefasst, sagte Staatsanwalt Hendrik Weber.

Kinder waren gesund zur Welt gekommen

Die Deutsche hatte gestanden, 2004 ein Mädchen und 2008 einen Jungen heimlich entbunden und getötet zu haben. Die Neugeborenen steckte sie jeweils in Plastiktüten und dann in den Tiefkühler. Laut Obduktion sind die Kinder erstickt. Das Mädchen und der Junge seien gesund zur Welt gekommen. Ein psychiatrischer Gutachter hatte der Frau volle Schuldfähigkeit attestiert.

Die Verteidigung hatte für die Frau sechs Jahre Gefängnis und eine Verurteilung wegen Totschlags in minderschwerem Fall gefordert. Zur Begründung hieß es, die Frau habe für sich keine andere Lösung gesehen. Sie sei von ihrem damaligen Lebenspartner unter Druck gesetzt und erpresst worden. Er habe keine weiteren Kinder haben wollen. Das Paar hatte bereits zwei Kinder. Eine Tochter der Frau ist im Teenageralter, ein Sohn volljährig.

Die Polizei hatte die beiden Leichen Anfang 2018 in der Wohnung der Frau in Benndorf in Sachsen-Anhalt im Tiefkühlschrank gefunden. Die erste Tat fand laut Anklage noch in der damaligen Wohnung der Frau in Helbra statt.

Gegen den Ex-Lebensgefährten der arbeitslosen Facharbeiterin ermittelt die Staatsanwaltschaft. Er soll den Angaben zufolge zumindest von einem toten Baby in dem Tiefkühlschrank seit längerer Zeit gewusst haben. Erst Anfang dieses Jahres informierte er die Polizei. Das Paar hatte sich 2017 getrennt.

Die Rechtsanwältin der Frau, Carolin Greiner Mai, ließ offen, ob sie gegen das Urteil in Revision gehen wird. Die Höchststrafe bei Totschlag eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt beträgt laut Gerichtssprecher 15 Jahre Haft.

(felt)
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