Hanau Auschwitz-Wachmann kurz vor Prozessbeginn gestorben

Hanau · Wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 1075 Fällen hätte sich Ernst T. von kommenden Mittwoch an vor Gericht verantworten müssen. Nun wurde der 93-Jährige tot in seiner Wohnung gefunden.

 Der 93-Jährige war Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz

Der 93-Jährige war Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz

Foto: dpa, Wiener Library, File, Handout

Wenige Tage vor dem geplanten Prozessbeginn am Landgericht Hanau ist ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz gestorben. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Nach ersten Erkenntnissen starb der 93 Jahre alte Ernst T. eines natürlichen Todes. Es gebe keine Hinweise auf Fremdverschulden oder eine Selbsttötung, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze. Das ehemalige Mitglied des SS-Totenkopfsturmbannes sei am Donnerstag in seiner Wohnung in Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) gefunden worden. Er habe leblos in einem Zimmer gelegen. Nach ersten Erkenntnissen sei der Tod schon vor etwa zwei Tagen eingetreten. Eine Obduktion wurde angeordnet.

Der von seiner SS-Vergangenheit eingeholte Angeklagte lebte bereits seit vielen Jahren allein und in einfachen Verhältnissen, hat allerdings nahe Angehörige in der Region. Öffentliche Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat er nie gemacht.

Die Hauptverhandlung gegen T. sollte am kommenden Mittwoch beginnen. Dem seinerzeit 19 und 20 Jahre alten Angeklagten war Beihilfe zum Mord zur Last gelegt worden. Es geht um mindestens 1075 Fälle im Zeitraum vom 1. November 1942 bis zum 25. Juni 1943. Als Mitglied des SS-Totenkopfsturmbannes des Konzentrationslagers Auschwitz soll er dort Wachdienst verrichtet haben.

Im Tatzeitraum soll er an der organisatorischen Abwicklung von drei Transporten mitgewirkt haben. Die Menschen waren aus Berlin, Drancy (Frankreich) und Westerbork (Niederlande) nach Auschwitz deportiert worden. Von ihnen sollen mindestens 1075 unmittelbar nach der Ankunft in Auschwitz in den Gaskammern getötet worden sein.

Deutschlands oberster Nazi-Jäger Jens Rommel bedauerte das Platzen des Prozesses. Der Leitende Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg sagte: "Es ist schade, dass es nicht mehr zu einer juristischen Klärung kommt - sehr misslich so kurz vor der Hauptverhandlung."

(crwo/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort