Detmolder Auschwitz-Prozess Anwalt zeigt bewegenden Originalfilm über Auschwitz

Detmold · Im Detmolder Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning hat ein Anwalt der Nebenkläger einen Film mit Originalaufnahmen mit den Gräueltaten der Nazis in dem Lager gezeigt. Hanning könnte nun auch Mittäterschaft vorgeworfen werden.

 Der Ex-SS-Wachmann Reinhold Hanning steht in Detmold vor Gericht.

Der Ex-SS-Wachmann Reinhold Hanning steht in Detmold vor Gericht.

Foto: ap

Mit bewegenden Originalaufnahmen vom Konzentrationslager Auschwitz ist am Donnerstag ein Plädoyer aus den Reihen der Nebenkläger im Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann zu Ende gegangen. Der Film zeigt das Lager nach der Befreiung aus der Luft als gigantischen, industrieartigen Komplex mit zahlreichen Schornsteinen der Verbrennungsöfen und einem eigenen Kraftwerk. Im Lager selbst sind halbverbrannte Leichen, ausgemergelte Überlebende, Verletzte und nicht zuletzt die Obduktion einer Schwangeren zu sehen.

Anwalt zeigt Film mit schockierenden Bildern

Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach, der den Film auf Wunsch seiner Mandantin gezeigt hatte, sieht in dem Angeklagten einen Mittäter der staatlich organisierten Tötung in Auschwitz. Bislang war von Mittäterschaft nicht die Rede. Vor Gericht muss sich der heute 94 Jahre alte Reinhold Hanning wegen Beihilfe zum Massenmord verantworten. Das Gericht gab aber den rechtlichen Hinweis, dass prinzipiell nicht nur Beihilfe, sondern auch eine Mittäterschaft in Frage kommen könne.

Goldbach hält ein Urteil, wie es auch ausfällt, eher für ein Symbol.
"Es geht hier um Aufklärung. Es geht darum, dass so etwas nie wieder passieren darf", sagte der Anwalt.

Nebenklage forder Wiederaufnahme des Beweisverfahrens

Bevor es zu den Plädoyers Nummer vier und fünf von Seiten der Nebenklage kam, war von gleicher Seite die Wiederaufnahme des Beweisverfahrens gefordert worden. Anträge, einen weiteren Historiker zu befragen sowie Telefongespräche zwischen dem Angeklagten und ehemaligen Weggefährten aus den Jahren 2014 und 2015 zu hören, lehnte das Gericht aber ab.

Ein konkretes Strafmaß in Höhe von sechs Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 100 000 Fällen hat bislang nur die Staatsanwaltschaft gefordert. Bevor möglicherweise kommende Woche Freitag ein Urteil gesprochen wird, werden jetzt noch weitere Plädoyers der Nebenklage-Vertreter und die Schlussworte der Verteidigung erwartet. Fortgesetzt wird der Prozess diesen Freitag,10. Juni.

(rent/lnw)
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