Eingeführt von den Nazis: Anwaltsmonopol, Kindergeld und olympischer Fackellauf

Düsseldorf (RPO). Die deutsche Vergangenheit wirkt immer noch nach. Die Wurzeln von einigen aktuellen Gesetzen liegen in der Zeit des "Dritten Reichs". Das Heilpraktikergesetz ist sogar noch in seiner ursprünglichen Form in Kraft. Das Monopol der Schornsteinfeger begründeten die Nazis genauso wie das der Anwälte. Müttern sollte mit der Einführung des Ehegattensplittings die alleinige Sorge um Haus und Kinder attraktiv gemacht werden.

Anwaltsmonopol, Kindergeld und olympischer Fackellauf
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Die Ministerien sind bis heute damit beschäftigt das geltende Bundesrecht auf alte Relikte zu durchforsten. Mitte Oktober verabschiedete der Bundestag das zweite Rechtsbereinigungsgesetz des Bundesministeriums der Justiz. Rund 200 Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften wurden gestrichen. Sie stammten zum Teil noch aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik und aus der Besatzungszeit. Diese Rechtsbereinigung ist insgesamt die Zehnte mit der überflüssige Paragrafen im Bundesrecht abgeschafft werden. Rund 850 Gesetze, Verordnungen und andere veraltete Rechtsvorschriften wurden bereits aufgehoben. Bis alle 4.547 Bundesgesetze auf den Prüfstand gestellt wurden, wird vermutlich noch einige Zeit vergehen.

Der Bundestag lockerte Mitte Oktober das Anwaltsmonopol. Nicht-Juristen dürfen jetzt in bestimmten Fällen anderen im Gesetzesdschungel behilflich sein. So können Vereine und karitative Einrichtungen unentgeltlich Rechtsberatung, zum Beispiel für Flüchtlinge, anbieten. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz löst das alte Rechtsberatungsgesetz von 1935 ab. Die Nazis beschlossen die Paragrafen, um den mit Berufsverbot belegten jüdischen und regimekritischen Anwälten jede juristische Tätigkeit zu untersagen.

Oben rechts finden Sie weitere Relikte aus der Zeit des "Dritten Reichs".

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