Paderborn Bewährungsstrafe für Lkw-Fahrer

Paderborn · Weil ein 34-Jähriger am Steuer seines Lkw wohl eingeschlafen war, rammte er ein Polizeiauto auf dem Standstreifen bei Paderborn. Zwei Beamte starben.

Voll beladen und ungebremst kracht der Lastwagen in der Nacht im Juli 2015 von hinten auf ein Polizei-Auto. Der Streifenwagen fängt Feuer, zwei Polizisten sind sofort tot. Zeugen des fürchterlichen Unfalls müssen vor dem Landgericht Paderborn die Schreckensmomente noch mal durchleben. Im Prozess fließen Tränen - sowohl bei dem angeklagten Lastwagenfahrer als auch beim Ehemann der getöteten Polizistin. "Wenn ich könnte, würde ich das gerne rückgängig machen", sagt der Angeklagte zum Prozessauftakt. Der Witwer nimmt die Entschuldigung mit stillem Nicken an.

Das Gericht verurteilt den 34 Jahre alten Familienvater aus Bramsche schließlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dabei rechnet das Landgericht dem Berufskraftfahrer an, dass er sich zum Prozessauftakt bei den Angehörigen für den Tod der beiden Polizisten entschuldigte und Reue zeigte. Angeklagt war er wegen fahrlässiger Tötung.

Dass der Berufsfahrer für den Tod der beiden Beamten im Alter von 46 und 51 Jahren verantwortlich ist, ist vor Gericht unstrittig. Wie es aber im Detail zu dem Unglück kam, kann die Verhandlung nicht abschließend klären.

Der Kfz-Sachverständige stellte klar, dass die Spuren am Wrack und an der Zugmaschine eindeutig für einen Frontal-Unfall sprechen würden. Der Lastwagen hatte auf dem Standstreifen das Polizeiauto mit voller Wucht von hinten getroffen.

Mehrere Zeugen hatten noch versucht, die beiden Polizisten aus dem brennenden Wrack zu ziehen. Vor Gericht schildern sie ihre verzweifelten Versuche. Doch nach Aussage des Rechtsmediziners kamen die Rettungsversuche zu spät.

Mit Blick auf die Frage nach dem Warum konzentriert sich das Gericht auf die körperliche Verfassung des Angeklagten. Er saß zu lange am Steuer, hatte die erlaubte Fahrzeit um drei Stunden überschritten.

Der 34-Jährige hatte nach eigener Aussage am Tag vor dem Unfall ein Schmerzmittel eingenommen, weil er nach einer Nachtschicht wegen Rückenschmerzen nicht schlafen konnte. In seinem Blut fand ein Gutachter ein Opiat. Die Menge lag zum Zeitpunkt der Analyse unter dem erlaubten Grenzwert. "Wenn wir aber sehen, wie viel der Körper in der Zeit nach dem Unfall abgebaut hat, war er wohl fahruntüchtig", so der Experte. Und sei wohl kurz eingenickt. Es habe zuvor klare Anzeichen für eine Übermüdung gegeben. "Darüber ist er einfach hinweggegangen. Das ist schwer einzuordnen, das spricht gegen ihn."

Dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet der Richter so: Es gebe schwerere Vergehen, bei denen Alkohol der Grund für einen Unfalltoten sei. "Das ist dann noch deutlich schlimmer. Wir glauben, dass dieser Fall deshalb mit Bewährung richtig bewertet ist."

(dpa)
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