Urteil des EuG "Die Mafia" darf nicht als Markeneintrag benutzt werden

Luxemburg · Restaurants dürfen nicht von Mafia-Gemütlichkeit schwärmen. Die spanische Marke "Die Mafia setzt sich zu Tisch" beschönige kriminelle Organisationen und verstoße daher gegen die öffentliche Ordnung, entschied am Donnerstag das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg.

Urteil des EuG: "Die Mafia" darf nicht als Markeneintrag benutzt werden
Foto: dpa, ebe axs lof axs

Demnach ist ein entsprechender Markeneintrag nichtig. (Az: T-1/17) Die spanische Firma La Mafia Franchises hatte "La Mafia se sienta a la mesa" 2007 als EU-Marke eintragen lassen. Im Logo war "La Mafia" deutlich hervorgehoben, darüber schräg eine rote Rose. Die Marke und das Restaurant-Konzept sollen nach Angaben von La Mafia Franchises an den bekannten Mafia-Film "Der Pate" von 1972 erinnern. Inzwischen gibt es über 40 Restaurants, eines auch in Rom.

2015 beantragte Italien die Nichtigerklärung der Marke. Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante war dem gefolgt. Gegen die Löschung klagte La Mafia Franchises.

Das EuG wies die Klage nun ab. Die Marke beschönige und verharmlose die kriminellen Tätigkeiten der Mafia, wie etwa illegalen Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche und Korruption. Dabei nutze die Mafia Mittel wie Einschüchterung, Mord und Gewalt.

Insgesamt verstießen die Aktivitäten der Mafia-Organisationen gegen die Achtung der Menschenwürde und der Freiheit. Diese Werte seien aber ein unteilbares Erbe der EU, betonte das EuG. Zudem seien diese Aktivitäten "eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit im gesamten Unionsgebiet".

Dass Marke und Konzept an den Film "Der Pate" erinnern sollen, sei "unerheblich", betonten die Luxemburger Richter. La Mafia Franchises kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

(felt)
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