Europäische Menschenrechtsgerichtshof Türkei mehrfach wegen Verletzungen der Menschenrechte verurteilt

Straßburg · Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Türkei wegen Menschenrechtsverletzungen und deren unzureichender juristischer Aufarbeitung verurteilt. In fünf veröffentlichten Urteilen erhielten die Kläger Entschädigungszahlungen von bis zu 20.000 Euro zugesprochen.

So gaben die Richter der Klage eines usbekischen Asylbewerbers statt, der sich wegen unmenschlicher Zustände in türkischer Abschiebehaft an Straßburg gewandt hatte. Recht erhielten auch die Angehörigen eines PKK-Mitglieds sowie eines Mitglieds einer kommunistischen Partei, die bei Polizeieinsätzen im Jahr 2003 und 2004 getötet wurden.

Menschenrechtsverstöße sahen die Straßburger Richter zudem im Vorgehen der türkischen Behörden gegen einen Usbeken, der in der Türkei Asyl beantragt hatte. Schließlich kam der Menschenrechtsgerichtshof zu der Ansicht, dass die türkischen Behörden die Ermordung eines 30-jährigen Mannes im Jahr 2003 nicht angemessen untersucht hätten.

(kna/jeku)
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