Todesstrafe US-Gericht berät nach qualvollen Toden über Giftmischung

Washington · Nach dem qualvollen Tod von US-Häftlingen bei Hinrichtungen berät das höchste amerikanische Gericht über die Zulässigkeit einer umstrittenen Giftmischung. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die Verurteilten bei der Exekution extreme Schmerzen erleiden - was laut US-Verfassung nicht sein darf.

Todesstrafe in den USA
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Foto: AP

Im Fokus steht ein Beruhigungsmittel, das Verurteilte zunächst betäuben soll, bevor weitere Drogen dann den Herztod herbeiführen sollen. Beim Auftakt der Beratungen am Mittwoch überraschte die Richterin Sonia Sotomayor mit einer sarkastischen Bemerkung: "Wir verbrennen sie auf dem Scheiterhaufen. Aber bevor wir das tun, benutzen wir ein Narkosemittel von zweifelhafter Wirksamkeit." Über mögliche Qualen bei der Hinrichtung meinte die Richterin: "Sie können es spüren, sie können es nicht spüren. Wir wissen es nicht."

Drei Häftlinge, die im Bundesstaat Oklahoma in der Todeszelle sitzen, wehren sich mit Klagen gegen den Einsatz des Mittels Midazolam. Das Medikament war im vergangenen Jahr bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet worden, bei denen die Todeskandidaten Anzeichen qualvollen Erstickens zeigten. In den USA ist die Todesstrafe in 32 der 50 Staaten zulässig - die Mehrheit der Amerikaner ist für die Todesstrafe.

Neue Hinrichtungsmethode in Ohio
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Ein Anwalt der Kläger sagte am Mittwoch vor dem Supreme Court, die Droge betäube die Verurteilten nicht wirksam und lasse diese bei der Hinrichtung furchtbare Schmerzen erleiden. Ein Anwalt der Verteidigung widersprach. Die Verurteilten seien nicht mehr bei Bewusstsein, wenn die eigentlich tödlichen Mittel mit weiteren Injektionen zugeführt werden.

Der Mörder Clayton Lockett war im April 2014 in Oklahoma laut Augenzeugen erst nach 43 Minuten gestorben - vermutlich, weil eine Kanüle nicht richtig gelegt war. Nach dem Vorfall wurden Hinrichtungen in dem Bundesstaat zunächst ausgesetzt.

Die Probleme mit der Giftmischung gibt es in den USA, seitdem europäische Hersteller sich weigern, Substanzen für Hinrichtungen zu liefern. Die Nachschubprobleme führen dazu, dass eine Reihe von Bundesstaaten zu anderen Giftmischungen greifen. Eine Entscheidung des Obersten US-Gerichts wird im Juni erwartet.

(dpa)
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