Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Russland muss Demonstranten 25.000 Euro zahlen

Straßburg · Russland muss wegen der Verletzung der Versammlungsfreiheit einem Demonstranten 25.000 Euro Schadensersatz zahlen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg.

Es ging um Zusammenstöße mit der Polizei bei einer Kundgebung in Moskau am 6. Mai 2012. Protestiert wurde gegen angebliche Fälschungen bei der Duma-Wahl 2011 und der Präsidentschaftswahl 2012. Die Moskauer Behörden hatten die Kundgebung genehmigt, an der mindestens 8000 Menschen teilnahmen.

Der Beschwerdeführer hatte geklagt, er sei gegen Ende der friedlichen Veranstaltung willkürlich festgenommen und beschuldigt worden, die Anweisungen der Polizei nicht befolgt zu haben. Er wurde zu 15 Tagen Arrest verurteilt. Der EGMR schloss sich seiner Darstellung an: Die Behörden hätten in letzter Minute den Demonstrationsweg geändert. Es kam zu Zusammenstößen mit der Polizei und zu zahlreichen Festnahmen.

Die Behörden hätten den Verlauf des Demonstrationszuges mit den Veranstaltern absprechen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung. "Dies wäre die Pflicht der Behörden gewesen, um einen friedlichen Verlauf der Kundgebung sicherzustellen." Gegen dieses Kammerurteil kann Berufung beantragt werden, die der EGMR aber ablehnen kann.

(dpa)
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