Katholische Kirche Papst erleichtert Ehe-Annullierungen

Rom · Papst Franziskus hat das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht. Nach einem am Dienstag veröffentlichten päpstlichen Erlass soll das Urteil in sogenannten Ehenichtigkeitsprozessen unter bestimmten Bedingungen bereits binnen einiger Wochen durch den Ortsbischof gefällt werden können.

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Foto: dpa/Alessandra Tarantino

Außerdem muss das erstinstanzliche Urteil künftig nicht mehr von einer zweiten Instanz bestätigt werden. Bislang mussten solche Entscheidungen von einem Gremium aus drei Kirchenrichtern getroffen werden und wurde erst rechtskräftig, wenn ein zweites Kirchengericht zu derselben Auffassung kam. In manchen Ländern konnte sich ein solches Verfahren über Jahre hinziehen.

Die Maximaldauer eines Ehenichtigkeitsprozesses beträgt nun ein Jahr, wie der Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, am Dienstag im Vatikan erklärte. Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass künftig ein einziger Richter einen Ehenichtigkeitsprozess führen kann.

Nach dem katholischen Kirchenrecht kann eine Eheschließung bei Vorliegen bestimmter Gründe für nichtig erklärt werden. Dazu zählen Formfehler wie beispielsweise das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vorneherein Kinder ausschließt. In einem Ehenichtigkeitsprozess geht es um die amtliche Feststellung, ob eine Ehe je bestanden hat. Es handelt sich nicht um eine "katholische Scheidung", also die Auflösung einer bestehenden Ehe.

Nach jüngsten vatikanischen Angaben wurden 2013 weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt - bei insgesamt 71.800 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 24.600 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 740.

Mit dieser Reform des Kirchenrechts wolle er jenen Katholiken entgegenkommen, die sich "aufgrund physischer oder moralischer Distanz zu oft von den juristischen Strukturen der Kirche abgewendet haben", heißt es in dem päpstlichen Erlass. Die Barmherzigkeit erfordere es, schreibt Franziskus weiter, dass die Kirche diesen Menschen, die sich von ihr getrennt fühlten, nahe sei.

Der Papst betont zugleich, dass er mit seiner Reform nicht die Nichtigkeitserklärung von Ehen fördern, sondern lediglich die Prozessdauer verkürzen wolle. Die Gläubigen sollten nicht zu lange im Ungewissen über den Ausgang des Prozesses bleiben. Er sei sich durchaus des Risikos bewusst, dass die verkürzten Prozesse auch das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe infrage stellen könnten, so Franziskus weiter. Um dem entgegenzuwirken, habe er für diese besonders verkürzten Verfahren einen Bischof anstelle eines Richters vorgesehen.

Der Zeitpunkt der Reform, zwei Wochen vor Eröffnung der Bischofssynode über Ehe und Familie im Vatikan, überraschte viele Beobachter, da die Ehenichtigkeitsprozesse auch auf der Tagesordnung der Bischofsversammlung stehen.

(AFP)
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