Verhaltensregeln Nach tödlicher Kuhattacke will Österreich Regeln für Wanderer

Innsbruck · Die fatale Kuhattacke auf eine Deutsche hat Österreich aufgeschreckt. In Zukunft sollen Wanderer deutlicher gewarnt werden. Dabei haben es die Tiere bei Angriffen zunächst oft gar nicht auf Menschen abgesehen.

 Diese Kuh ist mehr neugierig als gefährlich.

Diese Kuh ist mehr neugierig als gefährlich.

Foto: dpa

Österreich will nach der tödlichen Attacke einer Kuhherde auf eine Deutsche Verhaltensregeln für Wanderer erarbeiten. Bis Ende nächster Woche solle ein Regelkatalog erstellt und an Tourismusbetriebe und Almbauern verteilt werden, teilte die Landwirtschaftskammer Tirol am Mittwoch mit. Zudem sollen auf Almen in Zukunft Hinweistafeln mit Verhaltensregeln angebracht werden.

Wichtig sei unter anderem, Hunde zunächst an die Leine zu nehmen, aber bei Gefahr schnell von der Leine zu lassen, hieß es. Zudem sollten Wanderer Kühen nicht in die Augen schauen und auf keinen Fall Jungtiere streicheln. Bei Gefahr müsse man ruhigbleiben, nicht davonlaufen und den Tieren nicht den Rücken zukehren.

20 Kühe und Kälber hatten am Montag eine 45 Jahre Wanderin aus Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz auf einer Alm im Stubaital in Österreich zu Tode getrampelt. Sie war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Tiere sie attackierten. Der Druck auf den Brustkorb der Wanderin sei letztlich tödlich gewesen, hieß es von den Behörden. Vermutlich habe es die Herde jedoch in erster Linie auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen gehabt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der betroffene Landwirt hat nach bisherigen Erkenntnissen Wanderer ordnungsgemäß gewarnt.

Auch in Deutschland kam es in der Vergangenheit immer wieder zu fatalen Kuhattacken auf Menschen. Im April des vergangenen Jahres starb auf Rügen eine 52-Jährige, nachdem sie vom Horn einer Kuh lebensgefährlich verletzt worden war. Im osthessischen Steinau töteten Polizisten im Juli 2011 eine wildgewordene Milchkuh mit zehn Schüssen, nachdem diese eine Anwohnerin verletzt und ein Auto demoliert hatte.

Derartige Fälle beschäftigen in der Folge oftmals auch die Justiz. Eine hessische Landwirtin wurde 2013 beispielsweise wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Eine ihrer Kühe war entlaufen und hatte eine 57-Jährige auf einer Wiese tödlich verletzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte nicht genug dafür getan hatte, das Tier wieder einzufangen.

(dpa)
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