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Frankreich Burkini-Trägerin soll 490 Euro für Pool-Reinigung zahlen

La Ciotat · Der Besitzer eines Ferienhauses in der südfranzösischen Küstenstadt La Ciotat hat einer Muslimin die Benutzung eines Swimmingpools verboten, weil sie einen Burkini – einen Ganzkörper-Badeanzug – trug.

 Eine Muslimin wurde aus dem Swimmingpool geworfen, weil sie im Ganzkörper-Badeanzug schwimmen wollte (Symbolbild).

Eine Muslimin wurde aus dem Swimmingpool geworfen, weil sie im Ganzkörper-Badeanzug schwimmen wollte (Symbolbild).

Foto: dpa

Der Besitzer eines Ferienhauses in der südfranzösischen Küstenstadt La Ciotat hat einer Muslimin die Benutzung eines Swimmingpools verboten, weil sie einen Burkini — einen Ganzkörper-Badeanzug — trug.

Das berichtete das Kollektiv gegen Islamfeindlichkeit in Frankreich (CCIF) bereits am Mittwoch auf seiner Internetseite. Der Besitzer des Hauses soll zudem die von der Familie hinterlegte Kaution in Höhe von 490 Euro einbehalten haben, um den Pool leeren und reinigen zu lassen, nachdem die Frau darin im Burkini geschwommen war. CCIF war zunächst nicht für eine weitere Stellungnahme zu erreichen.

Einige Gemeinden an der Côte d'Azur hatten im vergangenen Sommer das Tragen der Ganzkörperanzüge an öffentlichen Stränden untersagt. Das höchste französische Verwaltungsgericht stoppte das Verbot jedoch Ende August 2016 in einer Gemeinde. Es stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreiheiten dar, hieß es in der Begründung des Staatsrates. Danach waren auch Burkini-Verbote in anderen Gemeinden gefallen, unter anderem in Cannes.

Burkinis bedecken bis auf Gesicht, Hände und Füße alle Körperteile. Kritiker in Frankreich halten das Kleidungsstück für ein politisches Symbol und verurteilen es als Provokation.

(beaw/dpa)
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