Urteil am Frankfurter Landgericht "Lasermann" zu lebenslanger Haft verurteilt

Frankfurt/Main · Er wurde in den 1990er-Jahren als "Lasermann" bekannt: Im Prozess gegen den Schweden John Ausonius hat das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mordfall, um den es ging, liegt 25 Jahre zurück.

 Der als "Lasermann" bekanntgewordene John Ausonius im Frankfurter Landgericht (Archivbild vom 13.12.2017).

Der als "Lasermann" bekanntgewordene John Ausonius im Frankfurter Landgericht (Archivbild vom 13.12.2017).

Foto: dpa, brx ade axs

Das Gericht ordnete in seinem Urteil am Mittwoch zudem Sicherheitsverwahrung für den 64-Jährigen an. Es folgte damit weitgehend der Forderung der Anklage, ohne jedoch die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Ausonius war im Prozess vorgeworfen worden, im Februar 1992 in Frankfurt eine 68 Jahre alte Frau mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Er soll in der Tasche der Hotelangestellten sein elektronisches Notizbuch vermutet haben. Laut Anklage glaubte er, dass die Frau ihm das Gerät aus seiner Manteltasche genommen habe.

Ausonius wurde im Dezember 2016 nach Deutschland ausgeliefert. In Schweden war er wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er Anfang der 1990er-Jahre auf mehrere Migranten geschossen hatte. Da er dabei mehrfach ein Gewehr mit Laserzielvorrichtung benutzte, wurde er als "Lasermann" bezeichnet.

(AFP)
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