Verkehrsrecht In der Schweiz müssen Raser ins Gefängnis

Bern · Für erwischte Raser gibt es in der Schweiz ein böses Erwachen: Wer in der Alpenrepublik mit 70 Stundenkilometern in einer Tempo-30-Zone erwischt wird, muss mit mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen.

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Foto: ddp

Ein Antrag auf Lockerung dieser 2012 per Gesetz eingeführten Strafe ist am Dienstag in der zuständigen Parlamentskommission in Bern mit 13 gegen 9 Stimmen abgewiesen worden. Als Raser gilt der verschärften Straßenverkehrsordnung zufolge auch, wer in Ortschaften um mehr als 50 Stundenkilometer zu schnell ist oder auf der Autobahn mit mehr als 200 geblitzt wird. Erlaubt sind dort maximal 120.

Die Verkehrskommission des Nationalrats - der großen Kammer des Parlaments - will, dass Polizei und Gerichte weiterhin hart gegen allzu risikoreiches Fahren vorgehen können, hieß es in einer Mitteilung.

Der christdemokratische Abgeordnete Fabio Regazzi aus dem Tessin hatte beantragt, die Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis aufzuheben. Mit dem Automatismus werde den Umständen des Einzelfalls und dem konkreten Risiko nicht Rechnung getragen, hatte er argumentiert. Außer der Haftstrafe und zusätzlichen hohen Geldbußen droht Rasern auch die Beschlagnahme ihres Fahrzeugs.

(felt/dpa)
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