Inhaftierter Blogger Fall Badawi sorgt für neue Irritationen

Amman · Außenminister Steinmeier hat in Saudi-Arabien die Menschenrechte zur Sprache gebracht. Aber auch den Fall des wegen kritischer Äußerungen inhaftierten Bloggers Badawi?

 Der Blogger Badawi ist in Saudi-Arabien inhaftiert, weil er sich der Regierung gegenüber kritisch geäußert hatte.

Der Blogger Badawi ist in Saudi-Arabien inhaftiert, weil er sich der Regierung gegenüber kritisch geäußert hatte.

Foto: dpa, pdz htf cul

Der Fall des inhaftierten Internet-Bloggers Raif Badawi sorgt für neue Irritationen. Außenminister Frank-Walter Steinmeier ließ am Dienstag offen, ob er den Fall bei einem Treffen mit dem saudischen König Salman direkt angesprochen hat. Am Vortag, unmittelbar nach dem Treffen in Riad, hatte er auf eine entsprechende Frage noch geantwortet: "Selbstverständlich". Badawi sitzt wegen kritischer Äußerungen im Gefängnis und wurde darüber hinaus auch noch zu 1000 Stockhieben verurteilt.

Bei einem Besuch in Jordanien sagte Steinmeier nun: "Wenn tiefgreifende Unterschiede in der Beurteilung von Menschenrechtsfragen bestehen, kann ein Außenminister nicht reisen, ohne Menschenrechtsfragen anzusprechen. Das ist geschehen."

Saudi-Arabien weist Kritik zurück

Weiter fügte Steinmeier hinzu: "Wenn wir das tun, spreche ich selbstverständlich auch Einzelfälle an. Ich tue das gegenüber dem saudischen Gesprächspartner, von dem ich den Eindruck habe, dass er die Dinge im Sinn der Menschen, die betroffen sind von Strafen und Repressalien, am besten in der Lage ist zu helfen und die Prozesse zu befördern."

Nähere Angaben machten Steinmeier und auch das Auswärtige Amt offiziell dazu nicht. In der Regel werden solche Fälle aber auf der Ebene der Außenminister angesprochen. Saudi-Arabien hatte schon mehrfach jede Kritik an dem Vorgehen gegen Badawi als "Einmischung in die inneren Angelegenheiten" zurückgewiesen.

Steinmeier hatte am Montag in Riad den saudischen König getroffen. Auf die Frage, ob er dabei die Menschenrechte und konkret den Fall Badawi angesprochen habe, hatte er geantwortet: "Selbstverständlich. Wie anderswo haben wir auch hier die Menschenrechtslage erörtert mit den Gesprächspartnern. Wir haben auch Einzelfälle angesprochen, darunter auch der von Ihnen eben genannte." Die Gespräche dazu sollten aber vertraulich bleiben.

(lsa/dpa)
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