Gegen Flugschule US-Gericht weist Klage von Germanwings-Hinterbliebenen ab

Mönchengladbach · Zwei Jahre nach dem Absturz der Germanwings-Maschine hat ein Gericht in den USA die Schadenersatzklage von Angehörigen zurückgewiesen. Die Hinterbliebenen von 80 Opfern wollten eine US-Flugschule haftbar machen, die den Copiloten Andreas Lubitz ausgebildet hatte.

 Gedenkstätte für die Opfer des Germanwings-Flugzeugabsturzes in Le Vernet in Frankreich (Archivbild).

Gedenkstätte für die Opfer des Germanwings-Flugzeugabsturzes in Le Vernet in Frankreich (Archivbild).

Foto: dpa, ve fdt pil

Die Entscheidung des US-Gerichts geht aus einer Veröffentlichung im Internet vom Dienstag hervor. Die Einstellung des Verfahrens sei unter Auflagen geschehen, teilten Anwälte der Kläger mit. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen, sagte Anwalt Christof Wellens in Mönchengladbach.

Wenn allerdings kein deutsches Gericht die Klage annehme, könne die Wiederaufnahme des Verfahrens in den USA beantragt werden. Ein Lufthansa-Sprecher wollte sich zunächst nicht zu der Entscheidung des Gerichts äußern.

Die Hinterbliebenen von 80 Opfern des Absturzes wollen in den USA die Flugschule haftbar machen, an der der Copilot Andreas Lubitz ausgebildet wurde. Er hatte den Ermittlungen zufolge den Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen vor gut zwei Jahren bewusst herbeigeführt. 150 Menschen starben.

Die Flugschule hätte von den psychischen Problemen ihres Schülers wissen können und ihn nicht zum Piloten ausbilden dürfen, argumentieren die Kläger. Lubitz' Familie hatte zum zweiten Jahrestag Zweifel an der Alleinschuld des Copiloten angemeldet.

(oko/lnw)
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