Gericht entscheidet Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus zu Recht enteignet

Wien · Die Enteignung von Hitlers Geburtshaus in Braunau ist rechtens. Das entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof. Das Haus soll nun verändert werden und an Symbolkraft verlieren.

 Das Geburtshaus von Adolf Hitler

Das Geburtshaus von Adolf Hitler

Foto: dpa

Die Enteignung sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. "Sie ist daher nicht verfassungswidrig", urteilte das oberste österreichische Gericht am Freitag. In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden.

Bauliche Veränderungen sollen dem Haus und dem angrenzenden Gelände den Wiedererkennungswert nehmen und die Symbolkraft entziehen. Das sei nur möglich, wenn der Staat Österreich über das Objekt verfügen könne. Mehrfach hatte sich der Bund erfolglos bemüht, das Haus zu kaufen.

Die Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Enteignung geklagt - aus ihrer Sicht wäre eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich. Außerdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert worden war. Mit einer völligen Umgestaltung des Areals will der Staat verhindern, dass Neonazis und Rechtsextremisten zu diesem Ort pilgern.

Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer.

(dpa)
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