EuGH-Entscheid Abholzung in polnischem Urwald verstößt gegen EU-Recht

Luxemburg · Polen hatte Zehntausende Bäume im geschützten polnischen Bialowieza-Urwald abgeholzt - und das mit der angeblichen Ausbreitung des Borkenkäfers begründet. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Rodung gegen das Naturschutzrecht der EU verstößt.

 Umweltaktivisten neben einem Stapel gefällter Bäume im Bialowieza-Urwald.

Umweltaktivisten neben einem Stapel gefällter Bäume im Bialowieza-Urwald.

Foto: dpa, fpt soe

Indem 2016 die Abholzung in einem der letzten Urwälder Europas verstärkt worden sei, habe sich Polen nicht an seine Verpflichtungen zum Schutz von Naturgebiete von besonderer Bedeutung gehalten, urteilte das wichtigste EU-Gericht am Dienstag.

Polen hat argumentiert, dass es notwendig sei, die Bäume in dem Urwald zu fällen, um die Ausbreitung eines Borkenkäfer-Befalls zu verhindern. Umweltschützer kritisieren, dass die großflächige Abholzung seltene Tierlebensräume und Pflanzen zerstöre, was gegen Vorschriften verstoße. Sie hatten deshalb protestiert und den Fall im vergangenen Jahr vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.

Polen hat seitdem den Posten des Umweltministers neu besetzt und das Abholzen gestoppt. Die polnische Regierung teilte mit, sie werde die Gerichtsentscheidung beachten.

Der Wald erstreckt sich über Zehntausende Hektar in Polen und Weißrussland.

(vek)
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