Angebliche Teufelsaustreibung Deutscher trampelt seine Tochter zu Tode - neun Jahre Haft

Frauenfeld · Ein 50-jähriger Deutscher trampelt in der Schweiz seine 25 Jahre alte Tochter tot - weil er die geistig behinderte Frau von einem Dämon befreien will. Ein Gericht verurteilt ihn zu neun Jahren Haft.

Er wollte sie von einem Dämon befreien: Ein 50 Jahre alter Deutscher ist von einem Gericht in der Schweiz zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er seine geistig behinderte Tochter zu Tode getrampelt hat.

Bei der schweren Misshandlung des Opfers habe der Beschuldigte mit dem Tod der Frau rechnen müssen, hieß es am Freitag in der Urteilsbegründung des Bezirksgerichts Frauenfeld im Kanton Thurgau. Der Mann nahm das Urteil nach Angaben von Reportern regungslos auf. Auf das ihm zustehende Schlusswort verzichtete er.

Zum Prozessbeginn präsentierte die Staatsanwaltschaft Videos, auf denen der mehrfach in Deutschland Vorbestrafte an einer lebensgroßen Strohpuppe demonstrierte, wie er die zierliche, damals 25 Jahre alte Frau malträtierte.

Demnach trampelte er auf dem Körper der am Boden liegenden Tochter herum und trat ihr dabei auch in den Bauch. Die junge Frau starb laut Obduktion an schweren inneren Verletzungen. Der Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als "Massage", um einen Dämon auszutreiben. Die Tat ereignete sich am 2. Januar 2016 in Wagenhausen, 20 Kilometer östlich von Schaffhausen.

Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 14 Jahre Freiheitsentzug gefordert. Zugunsten des Mannes wertete das Gericht eine gutachterlich festgestellte leichte Einschränkung der Schuldfähigkeit.

Die Anklage warf ihm zudem sexuelle Handlungen an der sterbenden oder bereits toten Tochter vor. Von diesem Punkt sprach das Gericht den Angeklagten allerdings frei. Der Vater habe geglaubt, mit einer sexuellen Handlung seine sterbende Tochter wiederbeleben zu können, urteilte das Gericht. "In seiner Selbstüberschätzung" sei er überzeugt gewesen, das Opfer reanimieren zu können, sagte der Gerichtspräsident nach Angaben der Schweizer Nachrichtenagentur sda.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Er hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe gefordert.

Der Angeklagte zeigte nach Angaben von Reportern im Gerichtssaal keine Emotionen. "Ich bringe mein Bedauern zum Ausdruck", sagte er - aber erst, nachdem ein Nebenklägeranwalt ihn drängte, sich an die Hinterbliebenen zu wenden und Bedauern zum Ausdruck zu bringen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Mann wegen Drogenvergehen und Körperverletzung mehrfach vorbestraft. Seine Mutter und der Halbbruder des Opfers ließen sich als Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten.

(dpa)
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