Virus H5N8 Auch Schweiz erlässt Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Genf · In der Schweiz müssen Geflügelhalter wegen der Vogelgrippe ihre Tiere nicht mehr im Freien betreuen. Ab Mittwoch dürften die Vögel landesweit nur noch in geschlossenen Ställen gefüttert und getränkt werden.

 Im Nachbarland Deutschlands ist ebenfalls die Vogelgrippe ausgebrochen. Geflügel in der Schweiz muss deshalb im Stall gehalten werden.

Im Nachbarland Deutschlands ist ebenfalls die Vogelgrippe ausgebrochen. Geflügel in der Schweiz muss deshalb im Stall gehalten werden.

Foto: dpa, rwe pzi

Das teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am Dienstag mit. Sei dies nicht möglich, müssten die Tiere ganz in geschlossenen Räumen oder "in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen" untergebracht werden.

Ziel sei es, jeglichen Kontakt mit womöglich infizierten Wildvögeln zu unterbinden, erklärte die Behörde. Vor etwa eineinhalb Wochen waren erstmals tote Wasservögel am Bodensee entdeckt worden, die am gefährlichen Vogelgrippe-Erreger H5N8 erkrankt waren. Am Wochenende seien weitere tote Vögel am Genfersee entdeckt worden. Beim Vorgehen gegen die Geflügelpest stimmt sich das Bundesamt nach eigenen Angaben mit den Behörden in Deutschland und Österreich ab.

Zuvor war in Deutschland bereits in mehreren Bundesländern Stallpflicht für Nutztiergeflügel angeordnet worden. In Schleswig-Holstein wurden 30.000 Hühner getötet, nachdem dort H5N8 festgestellt worden war. Für Geflügel ist das Virus in der Regel tödlich; für Menschen stellt es nach bisherigen Erkenntnissen keine Gefahr dar.

(bur/AFP)
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