Lüneburger Auschwitz-Prozess Urteil für Auschwitz-Buchhalter Oskar G. wird für Mittwoch erwartet

Lüneburg · Im Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Buchhalter Oskar G. hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Der Angeklagte sei in dem Lager tätig gewesen und habe auch Dienst an der Rampe getan, habe dabei aber keine strafrechtlich relevante Beihilfe zum Massenmord in den Gaskammern geleistet, sagte Anwalt Hans Holtermann am Dienstag vor dem Lüneburger Landgericht. G. selbst äußerte in seinem letzten Wort an das Gericht mit bewegter Stimme Reue. "Es tut mir ausdrücklich leid", sagte er. Das Urteil will das Gericht überraschend bereits am Mittwoch verkünden.

"Weder durch seine Anwesenheit an der Rampe noch durch die Weiterleitung und Zählung der Devisen noch durch sonst irgendetwas anderes hat Herr Gröning eine Beihilfe geleistet, die den Holocaust befördert hat, jedenfalls nicht in strafrechtlich relevanter Weise", sagte Holtermann. Vor dem Schlussvortrag der Verteidigung hatten mehrere Vertreter der Nebenklage ihre Plädoyers gehalten. Anwalt Markus Goldbach forderte wie mehrere seiner Kollegen, den Angeklagte wegen mindestens 300.000-fachen "Mordes in Mittäterschaft" zu verurteilen. Angeklagt ist G. wegen Beihilfe zum Mord in diesen Fällen.

G. soll während der sogenannten Ungarn-Aktion im Frühsommer zur Lagerverwaltung von Auschwitz gehört haben. Damals waren mehr als 400.000 Juden aus Ungarn in das größte deutsche Vernichtungslager deportiert und die meisten von ihnen sofort nach der Ankunft in Gaskammern ermordet worden. G. hat gestanden, als Mitglied der Abteilung für "Häftlingsgeldverwaltung" das den Opfern abgenommene Bargeld verwaltet und in einigen Fällen deren Gepäck nach der Ankunft an der sogenannten Rampe bewacht zu haben.

(AFP)
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