Schwester des Königs Spanische Royals vor Gericht

Erstmals in der Geschichte der spanischen Monarchie steht eine nahe Verwandte des Königs wegen eines Finanzskandals vor Gericht. Die Infantin Cristina (50), die Schwester des heutigen Königs Felipe VI., ist in dem Prozess wegen des Verdachts der Beihilfe zum Steuerbetrug angeklagt.

 Infantin Cristina, die Schwester des spanischen Königs, muss gemeinsam mit ihrem Ehemann Iñaki Urdangarín vor Gericht erscheinen.

Infantin Cristina, die Schwester des spanischen Königs, muss gemeinsam mit ihrem Ehemann Iñaki Urdangarín vor Gericht erscheinen.

Foto: dpa

Das Verfahren wird am Montag (11. Januar) in Palma de Mallorca eröffnet. Einer der Hauptangeklagten ist Cristinas Ehemann Iñaki Urdangarin (47).

Worum geht es in dem Prozess?

Der frühere Handballstar Urdangarin und sein Geschäftspartner Diego Torres standen an der Spitze einer gemeinnützigen Stiftung namens Nóos, die Kongresse zu Sport und Marketing veranstaltete. Diese Stiftung soll unter anderem von den Regierungen der Balearen und der Region Valencia mehr als sechs Millionen Euro erhalten haben. Die dafür organisierten Kongresse kosteten laut Anklage jedoch nur einen Bruchteil. Einen großen Teil der Summe sollen Cristinas Mann und sein Sozius über ein Firmennetz in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Im Fall von Urdangarin fordert die Staatsanwaltschaft fast 20 Jahre Haft.

Was wird der Infantin vorgeworfen?

Die Schwester des Königs und ihr Mann waren zu je 50 Prozent Teilhaber einer Firma, die laut Anklage dazu gedient haben soll, Gelder aus der Stiftung abzuziehen. Cristina sagte bei ihrer Vernehmung vor Untersuchungsrichter José Castro aus, sie habe nur ihren Namen hergegeben, sich aber um die Geschäfte nicht gekümmert. Die Anklage legt ihr jedoch zur Last, ihrem Mann dabei geholfen zu haben, in den Jahren 2007 und 2008 Einnahmen dem Finanzamt vorzuenthalten. Der Ermittlungsrichter hatte sie auch wegen Geldwäsche anklagen wollen, dies wurde jedoch vom Gericht abgelehnt.

Kann es sein, dass die Schwester des Königs ins Gefängnis muss?

Das ist theoretisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Die Gewerkschaft Manos Limpias (Saubere Hände) verlangt als Nebenklägerin acht Jahre Haft für Cristina. Die Staatsanwaltschaft fordert einen Freispruch. Die Anwälte der Infantin wollen gleich zu Beginn des Prozesses den Antrag stellen, dass das Verfahren gegen ihre Mandantin eingestellt wird. Sie berufen sich auf die sogenannte Botín-Doktrin:
Der Oberste Gerichtshof hatte ein Verfahren gegen den früheren Chef der Santander-Bank, Emilio Botín, im Zusammenhang mit einem Wertpapiergeschäft eingestellt, weil weder die Staatsanwaltschaft noch irgendwelche Geschädigten eine Anklage erheben wollten. Dies trifft auch im Fall von Cristina zu: Das Finanzamt als der angeblich Geschädigte ist ebenso wie die Staatsanwaltschaft dagegen, dass die Schwester von Felipe VI. angeklagt wird.

Wird der Prozess das mühsam aufpolierte Ansehen des Königshauses neu ankratzen?

Die Ermittlungen gegen Cristina und ihren Mann fügten der Monarchie schweren Schaden zu. Felipe will das Königshaus wieder zu einer moralisch vorbildlichen Institution machen. Er traf eine Reihe von Vorkehrungen, um zu verhindern, dass der Skandal das Image der Monarchie weiter belastet. Er reduzierte die Kontakte zu seiner Schwester auf ein Minimum und erkannte ihr den Titel Herzogin von Palma ab. Cristina gehört offiziell nicht mehr zur königlichen Familie. In den Medien wurde gefordert, sie solle auf ihren sechsten Rang in der Thronfolge verzichten. Die Infantin ging darauf nicht ein.

Wer sind die übrigen Angeklagten?

Neben den Führungskräften der Stiftung Nóos werden ehemalige Politiker und Beamte der Regierungen der Balearen und der Region Valencia auf der Anklagebank sitzen. Ihnen wird zur Last gelegt, der Stiftung per Fingerzeig und ohne öffentliche Ausschreibungen hohe Summen bewilligt zu haben. Dazu gehört auch der damalige Ministerpräsident der Balearen, Jaume Matas, der von 2000 bis 2003 spanischer Umweltminister war.

Wie wird der Prozess ablaufen?

Bei der Eröffnung werden Verfahrensfragen erörtert. Die eigentlichen Verhandlungen mit der Vernehmung der Angeklagten stehen im Februar an. Bis dahin wird das Gericht über den Antrag der Anwälte von Cristina entscheiden müssen, das Verfahren gegen die Infantin einzustellen. Es wird erwartet, dass der Prozess bis Juni dauern wird. Im Falle eines Übereinkommens zwischen der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten kann er aber schon früher zu Ende gehen.

Wie ist der Skandal überhaupt aufgeflogen?

Die Affäre ist eigentlich nur ein Seitenzweig eines anderen Korruptionsskandals. Dabei ging es um die Sporthalle Palma Arena auf Mallorca, deren Bau mehr als doppelt so viel kostete wie veranschlagt worden war. Bei der Überprüfung der Finanzen der von Matas geführten Balearen-Regierung stießen die Ermittler auf die Zahlungen an die Stiftung Nóos.

(dpa)
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