Münster Urteil: Kitaplatz darf nur 15 Minuten entfernt sein

Münster · Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Stadt Münster dazu verpflichtet, einem Kleinkind weiterhin einen Kita-Platz in Wohnungsnähe bereitzustellen. Die Stadt Münster habe nicht nachgewiesen, dass die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Verfahren vergeben worden seien, heißt es in der gestern veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. (AZ: 12 B 930/17)

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Münster, dem Kind einen binnen 15 Minuten erreichbaren Platz zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatte die Kommune erfolglos Beschwerde eingelegt. Die Eltern hatten im Juli in erster Instanz erwirkt, dass ihr knapp zweijähriges Kind vorläufig in einer Kindertagesstätte betreut wird.

Drei von der Stadt angebotene Betreuungsstellen bei Tagesmüttern lehnten sie ab. Vater und Mutter sind voll berufstätig. Die alternativ angebotenen Plätze deckten entweder nicht die von ihnen benötigten Zeiten ab oder waren ihnen zu weit entfernt.

Die Stadt Münster habe nicht beweisen können, dass der Vergabe von Kita-Plätzen in jedem Fall sachgerechte Entscheidungskriterien zugrunde liegen, erklärten die Richter des Oberverwaltungsgerichts. Sie monierten deshalb, dass die Vorgaben der Stadt nicht eindeutig seien. Die Kriterien eröffneten zum Teil weitreichende Spielräume für die Kita-Leitungen, die über die Vergabe selbst entscheiden, hieß es. Seit 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- bis dreijährigen Kinder.

(epd)
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