Xanten Vergleich: Rollstuhlfahrer muss Teilbetrag zahlen

Xanten · Nach knapp halbstündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht Rheinberg wurde im Verfahren eines Xantener Fitnessstudios gegen einen schwerkranken Xantener nun ein Vergleich geschlossen. Beide Parteien akzeptierten den Vorschlag, dass Peter Siepe nur einen Teil des noch ausstehenden Mitgliedsbeitrags an das Studio überweisen muss.

Damit endete der Rechtsstreit, der vor mehr als einem Jahr begonnen hatte. Damals hatte Siepe seinen Mitgliedsvertrag mit dem Studio, der über zwei Jahre lief, vorzeitig gekündigt. Laut einem ärztlichen Attest war er nicht mehr in der Lage, an dem Sportangebot des Fitnessstudios teilnehmen zu können. Das Studio hingegen bot über einen Teil der Restschuld einen Vergleich an, was allerdings der Xantener nicht akzeptierte.

Ursprünglich hatte Peter Siepe aus, wie er sagte, Prinzip ein Urteil haben wollen. Dass er nun doch dem Vergleichsvorschlag, wenn auch schweren Herzens, zustimmte, begründete er so: "Nach dem langen Hin und Her war ich mit den Nerven am Ende."

Juristischen Ärger über eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit einem Fitnessstudio gibt es immer wieder. Diese ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. "Entscheidend ist dabei, dass der Kunde dauerhaft und objektiv die vereinbarten Leistungen nicht mehr nutzen kann", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale.

Das ist beispielsweise auch bei einer dauerhaften Erkrankung der Fall, wenn der Betroffene dadurch nicht mehr am Training teilnehmen kann. Außerdem darf die Krankheit bei Vertragsschluss noch nicht bekannt gewesen sein.

(pek)
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