Beschluss wurde aufgehoben Umstrittenes Krematorium in Xanten wird nicht gebaut

Xanten · Der Xantener Bürgermeister Thomas Görtz wird den Hauptausschuss am Donnerstag mit einer neuen rechtlichen Einschätzung konfrontieren. Demnach ist ein privates Krematorium nicht erlaubt.

 Das neue Großplakat der Bürgerbewegung Xanten warnt vor einem "Massen-Krematorium am Luftkurort Xanten".

Das neue Großplakat der Bürgerbewegung Xanten warnt vor einem "Massen-Krematorium am Luftkurort Xanten".

Foto: Armin Fischer

Demnach geht ein Fachanwalt davon aus, dass nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen ein Krematorium in rein privater Trägerschaft nicht zulässig ist. Die Kommune könne zwar einen Unternehmer einschalten ("Beleihung"), in dem Fall sei aber eine Ausschreibung vorgeschrieben.

Der geplante Bau des Krematoirums war umstritten. Eine Bürgerbewegung hatte gegen das Projekt protestiert. Die Initiative befürchtete zum Beispiel, dass durch das Krematorium die Qualität der Luft leiden könnte.

Laut der rechtlichen Einschätzung gibt es Aufsichtspflichten. Aufgrund dieser neuen Lage müsse der Beschluss des Hauptausschusses zum Verkauf des Grundstücks beanstandet werden. Görtz betonte, dass dies nur der neuen Faktenlage geschuldet sei. "Egal wie laut und heftig der Protest ist, davon werde ich mich nicht beeindrucken lassen."

In nicht-öffentlicher Sitzung folgte der Hauptausschuss mit 14 Ja-Stimmen und sechs Enthaltungen der Beanstandung. Das Fazit von Görtz: "Damit ist das Projekt faktisch beendet". Die für Montag geplante Bürgerinformation fällt aus.

(RP)
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