Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen
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Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen

Xanten Tödlicher Unfall: Gericht bestätigt Strafe

Xanten · Viel zu schnell unterwegs war ein Autofahrer, als er 2014 nach mehreren Überholmanövern einen 17-jährigen Schüler tödlich verletzte. Vor dem Landgericht ging es um den Antrag auf ein milderes Urteil.

Mit dem Tod eines 17-Jährigen, der im Oktober 2014 von einem Auto erfasst wurde, musste sich auch das Landgericht befassen. Den Antrag auf eine mildere Strafe als in erster Instanz lehnte die Kammer ab. Die Bewährungsstrafe von acht Monaten sei ohnehin am unteren Rand angesiedelt. Dem Xantener war außerdem der Führerschein entzogen worden. Es wurde zudem eine einjährige Sperre verhängt.

Am Morgen des 31. Oktober war der Angeklagte aus Richtung Marienbaum gekommen und hatte mehrere Autos überholt. Er war deutlich zu schnell, als er wieder einscheren wollte. Das Schild, das auf eine Geschwindigkeit von 70 km/h hinwies, hatte er schon passiert. Erst vor der Querungshilfe fuhr er wieder auf seine Fahrbahn zurück.

Da war es für den Schüler, der auf seinem Fahrrad die Straße überqueren wollte schon zu spät, um auszuweichen. Das Auto fuhr mindestens 89 Stundenkilometer, als es zum Aufprall kam. Der Unfall hätte verhindert werden können, wäre der Angeklagte mit angepasster Geschwindigkeit und der im Straßenverkehr erforderlichen Aufmerksamkeit gefahren, folgerte das Gericht. Das Urteil wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung sei richtig.

So ganz deutlich wurde nicht, was das genaue Ziel der Berufung war. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant sich der Verantwortung stelle, bat aber um ein milderes Urteil. Dabei sprach er weder von der Möglichkeit einer Geldstrafe noch von milderen Führerscheinmaßnahmen. Man müsse den tödlichen Unfall als Verkettung unglücklicher Umstände sehen, plädierte er.

Außerdem seien die schweren Folgen für seinen Mandanten stärker zu berücksichtigen. Er befinde sich selber in psychologischer Behandlung und habe durch den Verlust des Führerscheins auch seinen Job verloren.

Der 28-Jährige richtete im Sitzungssaal eine aufrichtige Entschuldigung an die Eltern des Getöteten. Die nahmen die Worte mit einem ernsten Kopfnicken entgegen. Ihr Anwalt betonte allerdings, dass die Berufungsverhandlung die Verarbeitung hinauszögere. Auch zur Frage des milderen Urteils nahm er im Bezug auf die Fahrerlaubnis Stellung: "Bei dieser Folge kann man auch mal eine Zeit lang Fahrrad fahren!"

Das Gericht argumentierte, dass die Folgen für den Angeklagten schon in erster Instanz ausreichend berücksichtigt wurden. Eine mildere Strafe wäre nicht vertretbar. Der Mann sei außerdem ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Er habe sich mit seiner Tat grob rücksichtslos und verkehrswidrig über die Verkehrsregeln hinweggesetzt.

(bil)
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