Xanten Terrassengebühr bringt 23.602 Euro ein

Xanten · Wer in Xanten Außengastronomie betreiben möchte, muss dafür bezahlen. Fünf Tische mit je vier Stühlen auf 25 Quadratmetern kosten 112,50 Euro im Monat. Die Stadt findet das legitim, der Bund der Steuerzahler nicht.

 Auf dem Xantener Marktplatz ist reichlich Außengastronomie vorhanden - wie zum Beispiel die Pizzeria und Eisdiele Theatro.

Auf dem Xantener Marktplatz ist reichlich Außengastronomie vorhanden - wie zum Beispiel die Pizzeria und Eisdiele Theatro.

Foto: Christoph Reichwein

Draußen sein Bierchen oder die Tasse Kaffee trinken oder lecker und gepflegt speisen ist gerade bei warmen Temperaturen ein Vergnügen. Gastronome müssen für diesen "Luxus" aber auch in die eigene Kasse greifen. Denn die Städte können eine Terrassengebühr einfordern, und die ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch.

Das zeigt eine neue Auswertung, die der Bund der Steuerzahler (BdSt) jetzt vorgelegt hat, der die Terrassengebühren in den 57 größten Städten in NRW verglichen hat. Um vergleichbare Zahlen zu bekommen, hat der BdSt betrachtet, was die Gastwirte von Mai bis September 2017 dafür bezahlen müssen, wenn sie fünf Tische mit je vier Stühlen auf 25 Quadratmetern in bester öffentlicher Innenstadtlage aufstellen.

In Xanten regelt die "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - im Bereich Gebühren für die Außengastronomie", was Gastronomen bezahlen müssen, wenn sie Tische und Stühle draußen aufstellen. 3,50 Euro kostet es pro Monat und Quadratmeter. Von 4,25 Euro auf "homöopathische 4,50 Euro" ist die Gebühr laut Tobias Fuß, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, erst im März angehoben worden für Tische und Stühle "innerhalb umfriedeter Terrassen/Wintergärten oder Ähnliches". Und wer sie dauerhaft draußen aufstellt, wird mit 6 Euro pro Quadratmeter und Monat zur Kasse gebeten. So regelt es der Punkt "Aufstellen von Tischen und Stühlen innerhalb von dauerhaft fest umbauten, eingefriedeten und überdachten Außenbereichen, die für einen ganzjährigen Betrieb (insbesondere durch nach Gestaltungssatzung zulässige Außenheizgeräte) genutzt werden können."

Mit insgesamt 23.602 Euro schlagen die Sondernutzungsgebühren aus dem Gastronomiebereich am Großen und Kleinen Markt dieses Jahr auf der Habenseite zu Buche.

Tobias Fuß findet die Terrassengebühr vollkommen in Ordnung: "Die Gastronomen nutzen doch öffentliche Flächen und erzielen dadurch einen Mehrwert." Da sei es doch nur folgerichtig, dass man dafür etwas Geld ins gemeindliche Steuersäckel zahlt, was der Allgemeinheit wieder zugutekommt. Das sieht der Bund der Steuerzahler ganz anders. Er fordert die Kommunen auf, auf die Gebühr zu verzichten, und weist darauf hin, "dass es in NRW weder Gesetze noch Rechtsprechungen von Verwaltungsgerichten gibt, die die Kommunen zwingen, Terrassengebühren zu erheben". Ein Argument gegen die Gebühr aus Sicht des BdSt: Die Städte in NRW profitierten bereits von den hohen Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuern, die die Gastronomie abwirft. Die NRW-Kommunen sollten dem positiven Beispiel von Herten und Iserlohn folgen: Hier ist das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf öffentlichen Plätzen nämlich kostenfrei.

In Xanten geht eine Mitarbeiterin aus dem Rathaus übrigens regelmäßig kontrollieren, ob sich der eine oder andere Gastronom rund um den Markt nicht zu weit ausgedehnt oder mal eben eine neue Tisch-Stuhl-Reihe dazugestellt hat. "Manche vergrößern sich von alleine, ohne dass wir es mitkriegen", weiß Fuß aus Erfahrung.

(jas)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort