Xanten Osterfeuer anmelden, sonst droht ein Bußgeld

Xanten · Der Rat der Stadt Xanten hat im Dezember eine neue Regelung hinsichtlich der Oster- und Brauchtumsfeuer beschlossen. Erstmalig gilt in der Stadt eine Anmeldepflicht. Das heißt im Klartext, dass nur Osterfeuer, die zuvor bei der Ordnungsbehörde angemeldet wurden, abgebrannt werden dürfen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Xanten: Osterfeuer anmelden, sonst droht ein Bußgeld
Foto: Arnulf Stoffel

Die Osterfeuer können per Mail unter ordnung@rathaus-xanten.de oder bei Helmut Timm unter 02801 772256 angemeldet werden. Neben Name, Alter (mindestens volljährig!) und Anschrift "der für das Feuer verantwortlichen Person" muss bei der Anmeldung auch seine telefonische Erreichbarkeit angegeben werden. Außerdem natürlich Datum, Uhrzeit und Ort, wo das Osterfeuer abgebrannt werden soll.

Tobias Fuß, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung im Rathaus, weist darauf hin, dass beim Abbrennen Regeln zu beachten sind: Es darf nur unbehandeltes Holz sowie Strauchschnitt verbrannt werden, das ausreichend abgetrocknet sein muss. Abfall, Reifen, Kunststoffe oder Sperrmüll dürfen nicht verbrannt werden. Die Feuerstelle darf erst unmittelbar vor dem Anzünden auf- oder umgeschichtet werden, um gegebenenfalls darin befindlichen Tieren eine Fluchtmöglichkeit zu geben. Außerdem muss das Feuer ständig beaufsichtigt werden. Die Ordnungsbehörde, so Fuß, werde vor den Festtagen stichprobenartige Kontrollen durchführen, um Verstöße gegen die Regelungen zu verhindern.

(jas)
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