Xanten Neue Hoffnung für den Dauercamper

Xanten · Ehemalige Mitarbeiterin der Vermieterin hat den Pachtvertrag nachträglich geändert. Berufungsverhandlung im April.

 Günter Mollenhauer auf der Terrasse seines Wohnmobilheims. Seit fast zwei Jahren kämpft er gegen die Auflösung des Pachtvertrages, der, wie sich jetzt herausgestellt hat, tatsächlich nachträglich gefälscht wurde.

Günter Mollenhauer auf der Terrasse seines Wohnmobilheims. Seit fast zwei Jahren kämpft er gegen die Auflösung des Pachtvertrages, der, wie sich jetzt herausgestellt hat, tatsächlich nachträglich gefälscht wurde.

Foto: Dirk Möwius

Neue Hoffnung für "Xantens berühmtesten Dauercamper": Auf Günter Mollenhauer, der gegen die Auflösung des Pachtvertrages für sein Dauerdomizil auf dem Campingplatz in Wardt zu Felde zieht, kommt eine weitere Gerichtsverhandlung zu. Am Donnerstag, 5. April verhandelt die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rheinberg, das der Räumungsklage der Schomberg Freizeit- und Erholungspark Xanten GmbH Co. KG entsprochen hatte. Inzwischen aber gab es ein weiteres Verfahren zwischen den Dauergegnern. "Und das lässt mich doch sehr hoffen", sagt der 84-Jährige im Gespräch mit unserer Zeitung.

Seit 1989 ist Mollenhauer Camper in Wardt. Seine Wohnung in Moers hat er aufgegeben, aus dem anfänglichen Campingwagen auf dem Grundstück an der Xantener Nordsee ist ein Wohnmobilheim geworden. "Meine Altersversicherung" nennt Mollenhauer das schick ausgebaute Heim samt Terrasse, in das er "einen Haufen Geld" investiert hat. Eigentlich war er der Meinung, dass er nach der Vertragsunterzeichnung mit Stromberg zehn Jahre zuvor nur alle fünf Jahre stillhalten müsse, damit sich sein Vertrag im Freizeit- und Erholungspark Xanten verlängert. Im April 2015 gab es aber ein Schreiben, das ihn umhaute: "Gern bestätigen wir Ihnen, (dass) ihr Vertrag für den Stellplatz 129 am 31. 12. 2016 ausläuft und nicht weiter verlängert wird."

Das sah auch das Amtsgericht so, da eben der Fünf-Jahres-Passus sowohl in Mollenhauers Vertrag als auch in den Stromberg-Akten mit fünf dicken senkrechten Strichen versehen ist. "Ich habe blind unterschrieben und das Papier zurückgeschickt", erzählt Günter Mollenhauer. Als der Vertrag zurückkam, habe er ihn einfach nur abgeheftet. Mollenhauer besteht seither auf seiner Aussage gegenüber den Medien: "Der Pachtertrag wurde nachträglich gefälscht." Das brachte ihm nach dem Rheinberger Urteil eine Unterlassungsklage der Schomberg Freizeit- und Erholungspark Xanten GmbH Co. KG ein.

Und die endete gerade im Januar mit einem Paukenschlag. Die Klägerin, so Mollenhauer, habe eine ehemalige Sachbearbeiterin als Zeugin mitgebracht. Und die ließ sich, so Mollenhauer, nach der üblichen Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage eindeutig ein: Ja, sie habe die Striche tatsächlich erst nachträglich gezogen. Warum das damals so geschah, könne sie aber nicht mehr sagen. Der Anwalt der Klägerin habe daraufhin die Notbremse gezogen und die Klage sofort zurückgenommen.

Inwiefern das Klever Gericht diese Aussage im Zivilprozess würdigt, wird sich am 5. April erweisen. Dann beginnt in der Schwanenburg um 10 Uhr die Berufungsverhandlung. Günter Mollenhauer jedenfalls hofft inständig auf eine Entscheidung zu seinen Gunsten: "Sonst wüsste ich nicht wohin."

(RP)
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