Kreis Ministerin erlaubt Namenszusätze

Kreis · Ortseingangsschilder mit plattdeutscher Ergänzung sind nun erlaubt.

 Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Kommunales.

Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Kommunales.

Foto: Jürgen Otto

Wesel (RP) Steht bald auf dem Ortseingangsschild des Weseler Ortsteils Bislich zusätzlich noch "Beslek", auf dem von Hünxe zusätzlich "Hönx" und auf dem von Hamminkeln zusätzlich "Menkeln". Diese Option besteht neuerdings. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat nun mitgeteilt, dass Zusatzbezeichnungen - etwa in Plattdeutsch - auf Ortsschildern in NRW jetzt zulässig sind. Einen entsprechenden Erlass hat Ministerin Ina Scharrenbach jetzt an die Bezirksregierungen gesendet. Jetzt können die Räte der Gemeinden und Städte in Nordrhein-Westfalen die Ergänzungen mit Drei-Viertel-Mehrheit beschließen, die dann noch vom Ministerium geprüft werden müssen.

"Die Zusatzbezeichnungen auf den Ortsschildern sind ein Beitrag zur Identitätsstiftung in den Orten", sagt Ina Scharrenbach. Sie greife mit dem Ansatz die Forderung vieler Bürger auf. Voraussetzungen für die Genehmigung sind die korrekte Übersetzung und die richtige Schreibweise der Namen auf den Ortsschildern. Die Änderungen sind als Zusatzbezeichnung in der Hauptsatzung der Kommunen (Regelungen über die Verfassung und die Organisation der Verwaltung auf lokaler Ebene) zu vermerken und können von der Gemeinde im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden. Die Gemeinden und Kreise, die die Genehmigung des Ministeriums für die beschlossene Bestimmung oder Änderung der Bezeichnung beantragen, reichen den Antrag auf dem Dienstweg nach Düsseldorf ein. Zusatzbezeichnungen auf Ortsschildern in Gemeinde- und Stadtteilen sind ebenfalls möglich.

Namenszusätze sind etwa künftig möglich bei Bezeichnungen, die die Übersetzung des Gemeindenamens in eine andere Sprache oder lokale oder regionale Sprachvariation darstellen, die auf der Geschichte beruhen und mit einem wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person verknüpft sind, so dass die Erinnerung gewährt werden soll. Voraussetzung: die Zusätze müssen mehr als nur werbenden Charakter haben. Einen Ort als "Heimat der Apfelblüte" zu benennen, reiche nicht, so das Ministerium.

(RP)
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