Kreis Kreis Wesel diagnostiziert keinen akuten Mangel

Wesel (bp) Der Kreis Wesel erfülle die landesweite Vorgabe. Darauf weist die Kreisverwaltung ausdrücklich hin. Die Hilfsfristen würden im Durchschnitt zu 90 Prozent eingehalten. Gleichzeitig räumt aber auch der Kreis ein, dass "das landesweite Problem, dass zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, auch auf den Kreis Wesel zukommen" könne, "sofern der künftige Rettungsdienstbedarfsplan zusätzliche Kapazitätserfordernisse aufzeigt".

Der Kreis Wesel erfülle die landesweite Vorgabe. Darauf weist die Kreisverwaltung ausdrücklich hin. Die Hilfsfristen würden im Durchschnitt zu 90 Prozent eingehalten. Gleichzeitig räumt aber auch der Kreis ein, dass "das landesweite Problem, dass zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, auch auf den Kreis Wesel zukommen" könne, "sofern der künftige Rettungsdienstbedarfsplan zusätzliche Kapazitätserfordernisse aufzeigt".

Die aktuelle Fassung des Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Wesel datiert aus dem Jahr 2017. In diesem wurden gegenüber dem vorherigen Plan aus dem Jahr 2010 durch Verhandlungen mit den Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes zahlreiche Verbesserungen der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung des Kreises Wesel erreicht: In den Rettungswachenbereichen Kamp-Lintfort, Rheinberg und Xanten wurden Notarzteinsatzfahrzeuge etabliert, die eine bessere Zuführung der Notärzte zu Einsatzstellen garantieren.

Der Kreis Wesel verlagerte einen Rettungstransportwagen von Rheinberg nach Alpen, um die Hilfsfristen in den Bereichen Alpen/Sonsbeck/Xanten zu verbessern. Ein zusätzlicher Krankentransportwagen wurde in Rheinberg besetzt, um steigendem Bedarf gerecht zu werden.

Der Kreis hat im vorigen Jahr einen externen Gutachter damit beauftragt, den Rettungsdienstbedarfsplan grundlegend zu überarbeiten, "um losgelöst von subjektiven Wahrnehmungen erforderliche Optimierungspotenziale aufzuzeigen". Noch in diesem Jahr soll der Rettungsdienstbedarfsplan vom Kreistag verabschiedet werden.

Die aktuelle Grippewelle, so der Kreis, habe dazu geführt, dass die Krankenhäuser in der Region Kapazitätsengpässe melden und Patienten in weiter entfernt gelegene Hospitäler gebracht werden mussten. Die Fahrzeuge seien dadurch länger unterwegs. Das führe im Umkehrschluss zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Krankenwagen. Dies betreffe keine Notfallpatienten. Hier sei die Erstversorgung gesetzlich verpflichtend.

Das Notfallsanitätergesetz sei in Nordrhein-Westfalen erst spät durch landesrechtliche Ausführungsbestimmungen geregelt. Dadurch seien vorgesehene Übergangsregelungen zeitlich knapp bemessen. Bis zum 31. Dezember 2020 könnten sich Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter fortbilden. Ab 2027 müssen Notfalleinsatzfahrzeuge mit höher qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sein. "Aktueller Mangel besteht nicht", so der Kreis.

Im Kreis Wesel seien bereits zahlreiche Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern fortgebildet worden. Die Finanzierung durch die Krankenkassen sei strittig. Bei Verhandlungen über den neuen Rettungsdienstbedarfsplan sei aber mit einer Einigung über die Kosten und auch die Anerkennung von Ausbildungsplätzen im Kreis Wesel zu rechnen.

(RP)
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