Senior aus Xanten Schwer Erkrankter soll für Fitnessstudio zahlen

Xanten · Peter Siepe aus Xanten sitzt im Rollstuhl und kann seine Übungen nicht mehr bewältigen. Den Vertrag will ihm der Studiobetreiber allerdings nicht kündigen.

 Peter Siepe ist krank und sitzt im Rollstuhl. Nun kämpft er um sein Recht vor Gericht.

Peter Siepe ist krank und sitzt im Rollstuhl. Nun kämpft er um sein Recht vor Gericht.

Foto: Fischer

Seinen Lebensabend hat sich Peter Siepe anders vorgestellt, als im Rollstuhl sitzend. Muskelschwund lautet unter anderem die ärztliche Diagnose. Um etwas dagegen zu unternehmen, hatte er 2016 eine zweijährige Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio unterschrieben. Durch gezielte Übungen und nach ärztlicher Rücksprache wollte er sich etwas fit halten. Mit seinen Erkrankungen, sagt er, habe er bei Vertragsabschluss nicht hinter dem Berg gehalten.

Dann aber sah er sich nicht mehr in der Lage, die Übungen zu absolvieren. Die Krankheit wurde schlimmer. Peter Siepe kündigte seinen Vertrag vorzeitig, um den noch verbleibenden Mitgliedsbeitrag für die vertragliche Restlaufzeit in Höhe von 882 Euro zu sparen. Doch das Studio vertrat die Meinung, dass die Krankheiten keine vorzeitige Kündigung rechtfertigten. "Zur gütlichen Einigung biete ich Ihnen an, eine Vergleichssumme von 532,90 Euro zu zahlen", heißt es in der Antwort auf das Kündigungsschreiben. Das wiederum sah Peter Siepe nicht ein und brachte ein Attest seines Hausarztes bei. Dieser bescheinigte am 8. Februar 2017, dass "aufgrund der aktuellen und dauerhaften Verschlechterung des Gesundheitszustandes [...] aus medizinischer Sicht die weitere Teilnahme an sportlichen Aktivitäten i.R. der bestehenden Mitgliedsvereinbarung nicht mehr möglich" sei. Mit einer dauerhaften Stabilisierung oder gar Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation sei angesichts der chronischen Leiden daher auch nicht zu rechnen.

Fall kommt vor Gericht

Der Mediziner hat eine ganze Reihe von Erkrankungen aufgelistet, unter denen der Xantener leidet. Für Peter Siepe sei es nicht mehr möglich, "aktiv an dem zuvor absolvierten Trainingsprogramm teilzunehmen. Mit einer dauerhaften Stabilisierung oder gar Besserung der Allgemeinverfassung ist angesichts der bestehenden chronischen Leiden leider nicht zu rechnen." Nun ist die Vertragskündigung beim Amtsgericht Rheinberg anhängig; Peter Siepe will keinen Vergleich, es gehe ihm ums Prinzip, betont er heute. Der Rechtsanwalt des klagenden Fitness-Clubs möchte aus "Respekt vor der unabhängigen Rechtssprechung der Gerichte, die wechselseitigen Argumente, die in diesem Verfahren vorgetragen werden, nicht der Öffentlichkeit zugänglich" machen, betont er auf Anfrage der Redaktion.

Aber er zitiert aus einem Urteil des Landgerichts Kleve in einem Parallelverfahren. Demnach kann eine Krankheit zwar eine Kündigung rechtfertigen. Jedoch liege der Fall anders, wenn die Umstände bereits bei Vertragsschluss bekannt gewesen seien. "In diesem Fall ist dem trainingsunfähig erkrankten Kunden die Fortsetzung zuzumuten", sagten die Richter. Der Rechtsanwalt weist in seiner Stellungnahme zudem auf einen weiteren Umstand hin: Herr Siepe habe noch im Oktober 2016 für den 27. Oktober des Jahres ein begleitetes Training vereinbart, diesen Termin aber nicht wahrgenommen.

Info: Die Verhandlung findet am Freitag, 6. April, 12 Uhr, vor dem Amtsgericht in Rheinberg statt.

(kump)
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