Xanten Jetzt in Xanten erlaubt: Urne und Sarg in einem Grab

Xanten · Auch die Klimaanlagen der Friedhofshallen in Birten, Xanten, Marienbaum, Vynen und Wardt werden erneuert.

Feuerbestattungen nehmen zu - auch in Xanten. Deshalb hat die Freie Bürger-Initiative (FBI) Xanten einen Antrag gestellt, der sich mit der Friedhofssatzung des Dienstleistungsbetriebes der Stadt Xanten (DBX) beschäftigt. Genauer gesagt regte Fraktionsvorsitzender Peter Hilbig an, auf einem Sarg in einem Wahlgrab bis zu zwei Urnen beizusetzen.

Am Dienstagabend beschäftigte sich der Verwaltungsrat des DBX mit der Thematik. Das Resultat: Die Verwaltung kann dem FBI-Antrag bis auf eine Abänderung grundsätzlich folgen. Auch der Ausschuss sprach sich für den Antrag aus - und zwar einstimmig.

Demnach dürfen nun zwei Urnen oberhalb eines Sarges in einem Tiefengrab bestattet werden. Und eine Urne oberhalb zweier Särge. Bei einem Tiefengrab handelt es sich um eine drei mal 1,5 Meter große Parzelle, in der zwei Särge übereinander bestattet werden können, allerdings ohne Verlängerung. Bei einem Wahlgrab hingegen - das sind Gruften für Familien, die verlängert werden können - ist es ab sofort gestattet, eine Urne oberhalb des Sarges zu bestatten. Nach Ablauf des Nutzungsrechts darf das Grab wiedererworben werden. Dann ist es dort auch möglich, zwei Urnen zu bestatten.

Ein weiteres Thema im Verwaltungsrat des DBX waren die Friedhofshallen in Birten, Xanten, Marienbaum, Vynen und Wardt. Dort sind allesamt die Klimaanlagen in den Kühleraumen in einem sehr schlechten Zustand. Deshalb empfahl die Verwaltung, diese zu einem Gesamtkostenbetrag von etwa 71.000 Euro zu erneuern. Damit die dörfliche Bestattungskultur auch weiterhin möglich ist, stimmte der Verwaltungsrat diesem Vorschlag zu.

(RP)
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