Xanten Grüne klagen über Verkauf an Sonntagen

Xanten · Ralf Gimpel sieht in Xanten Verstöße gegen das Ladenzeitengesetz. Die Verwaltung greife nicht ein.

Unter der Überschrift "Rechtsfreier Raum in Xanten?" kritisieren die Grünen, dass es im Xantener Einzelhandel unerlaubte Sonntagsöffnungen geben soll. Grünen-Sprecher Ralf Gimpel nimmt Bezug auf das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten, das zwar eine Ausnahme für Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen erlaubt. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürften aber nur Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.

Gimpel nennt nun den vierten Advent am 20. Dezember, an dem nach Beobachtung der Grünen "mindestens 39 Verkaufsstellen in Xanten" geöffnet gehabt, die keine nach dem Gesetz zulässigen Waren angeboten haben sollen. Gimpel: "Von Bekleidungs- und Schuhgeschäften über Möbelhäuser und Juweliere bis zu Spielzeug-, Kunst- und Buchläden war alles auf, was in Xantens Innenstadt vom Weihnachtsmarkt profitieren wollte."

Die Grünen verweisen darauf, dass sie im Dezember im Rat angefragt hatten: "An wie vielen Sonntagen im Jahr 2015 hatten die Ladenlokale in der Xantener Innenstadt geöffnet?" Die Antwort des Bürgermeisters habe gelautet: "Wir kontrollieren das nicht." Gimpel: "Es kann nicht sein, dass eine Stadt sich aussuchen kann, welche Gesetze sie anwendet und welche nicht."

Die Grünen geben an, Namen und Adressen aller unzulässig geöffneten Geschäfte mit Belegfotos dem Ordnungsamt als örtlicher Ordnungsbehörde vorgelegt zu haben. Gimpel: "Wir fordern die Verwaltung auf, hier tätig zu werden. Vor allem aber muss die skandalöse Nichtwahrnehmung gesetzlicher Pflichten durch das Ordnungsamt ein Ende haben. Dazu hat der Bürgermeister dem Rat und der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft abzulegen sowie seine bisherige Untätigkeit plausibel zu erklären."

Darüber hinaus sei die Bezirksregierung als Arbeitsschutzbehörde von der nicht genehmigten Sonntagsarbeit informiert worden.

(RP)
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